Dies ist eine Diskussion zu Bilanzfälschung innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| Bilanzfälschung Ich bin Staatsanwalt und bin mir über die Strafzumessung nicht sicher der Angeklagte wird beschuldigt die Bilanzen seiner mittelständischen, schlechtlaufenden Firma xy GmbH um mehrere 100 000de gefälscht zu haben um einen Kredit zu erhalten Gemäß Paragraph 265 gibt es dafür einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Der Angeklagte ist Ersttäter und Geschäftsführer des Betriebs. So. Wieviel würdet ihr ihm geben? Bitte helft mir |
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