Dies ist eine Diskussion zu Betriebswirtschaftliche Beartung innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| Betriebswirtschaftliche Beartung meine ganz einfache Frage lautet: Wer darf inwieweit betriebswirtschaftlich beraten? Also wo liegen die abgrezungen insbesondere zur steuerlichen Beratung? Wer darf zusammenhängen betriebwirtschaftliche Beratung mit steuerlichen Einflüssen beraten? Welche teilbereiche der BWL darf von wem beraten werden? Wenn jemand ein paar Rechtsgrundlagen nennen kann wäre das gut. Danke schonmal für die Hilfestellung! Grüsse Sigi |
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| AW: Betriebswirtschaftliche Beartung Betriebswirtschaftlich darf jeder beraten, auch ohne Ausbildung. Da gibts meines Wissens keine Einschränkungen. Auch Unternehmensberater darf sich jeder nennen. e In Steuerfragen dürfen nur Steuerberater beraten. Der Unternehmensberater darf zwar steuerliche Fragen ansprechen. Muss er sogar oft. Bertriebswirtschaftliche entscheidungen sind oft nur in Verbindung mit steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen. Der Unternehmensberater darf aber nicht detailliert drauf eingehen, Steuerfragen dürfen auch nicht den Haupteil seiner Beratung betreffen. Eine genaue Abgrenzung ist da natürlich nicht möglich. Ähnlich ist das mit Rechtsfragen. Da muss ein Unternehmensberater natürlich auch auch öfter drauf eingehen. Hier gilt aber das gleiche. Die eigentliche Rechtsberatung ist den Rechtsanwälten vorbehalten. Das gleiche gilt für die wirtschaftsprüfer , die die gesetzliche Prüfung der Bilanzen der Unternehmen vornehmen. Ein sonstige Einschränkung betriebswirtschaftlicher Beratuung kenne ich erst mal nicht. Geändert von berniebär (07.06.2009 um 10:51 Uhr). |
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| AW: Betriebswirtschaftliche Beartung Ok gut, also darf ich in aller Hinsicht betriebswirschaftlich beraten, kann auf steuerliche Probleme, Vor- bzw. Nachteile etc. hinweisen darf diese aber nicht genauer erläutern (also Rat geben), dito bei Rechtsfragen/-problemen. Hab ichs verstanden? |
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| AW: Betriebswirtschaftliche Beartung "Ich" geht nicht. Forenregeln beachten. Ja, guck dir doch mal die Finanzberater an. Die haben doch keine Ausbildung gebraucht. Das ist mitlerweile ein bisschen geändert worden. Und wenn die was verkaufen wollen, müssen die ja auch die steuerliche Problematik ansprechen, wie die einzelnen Anlageformen besteuert werden. Das kann teilweise sehr kompliziert werden. Wo ist da die Grenze. Eine Steuererklärung ausfüllen, oder dabei helfen darf er allerdings nicht. Auch muss die Steuerliche Beratung eine Nebenleistung sein, vom Umfang her , und von der grundsätzlichen Betrachtung her. |
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