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Befreiung von Pflichtangebot im Sanierungsfall (§§ 35 ff. WpÜG)

Dies ist eine Diskussion zu Befreiung von Pflichtangebot im Sanierungsfall (§§ 35 ff. WpÜG) innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 16.12.2008, 09:30
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Befreiung von Pflichtangebot im Sanierungsfall (§§ 35 ff. WpÜG)

Hallo zusammen!
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr einem Nichtjuristen ein wenig Nachhilfe in Sachen WpÜG geben könntet. Konkret interessiert mich, unter welchen Umständen bei einem Unternehmen der Sanierungsfall festgestellt werden muss/kann, so dass ein Aktionär z.B. im Falle einer Kapitalerhöhung von einem Pflichtangebot gem. §§ 35 ff. WpÜG befreit werden kann. Muss ein Wirtschaftsprüfer auch dann den Sanierungsfall feststellen, wenn alle übrigen Aktionäre trotz wirtschaftlicher Probleme bereitwillig jede Kapitalerhöhung (gegebenenfalls allein) mit tragen würden? Es geht dabei darum, dass die Befreiung vom Pflichtangebot nicht im Interesse der übrigen Aktionäre wäre, sondern die Feststellung des Sanierungsfalles eher verhindert wird.
Danke!!
Dirk
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