
07.09.2009, 17:24
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| Bank belastet Aktiendepot mit Storno und dadurch kann nicht mehr gehandelt werden Angenommen, die Bank storniert im Zuge der Rückrechnung(rein formaler Akt) der Nichtveranlagungs-Bescheinigung alle getätigten Aktienverkäufe/Optionsscheinverkäufe und belastet dadurch das Depot negativ, sodass kein weiterer Handel stattfinden kann, obgleich Guthaben für Transaktionen auf dem Konto (ohne diese rechnerischen Stornierungen) wäre. Die Bank Benötigt für die Berechnung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung mehrere Tag in denen damit keine Transaktionen durchgeführt werden können. Kann über diesen Zeitraum ein Anspruch auf schadensersatz o.ä. gestellt werden? Es werden keine Ankündigungnen vorab vorgenommen, dass Depot wird einfach negativ Belastet. Die Bank bekundet beim ersten Gespräch das die Rückbuchung des Steuer unbelasteten Kapitals innerhalb von 2 Tagen geschehen wird. Dies tritt jedoch nicht ein.
Hoffentlich ist es einigermaßen verständlich formuliert - leider ganz schön verworren die "Geschichte". Würde mich sehr über Hilfe Freuen! |