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BAFin ja oder nein?

Dies ist eine Diskussion zu BAFin ja oder nein? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 26.11.2009, 20:14
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BAFin ja oder nein?

Mal angenommen ein Webseiten Betreiber bietet auf seiner Webseite die Möglichkeit von Geld Ein- und Auszahlungen an, fungiert aber nicht als Zahlungsdienst-Anbieter sondern das Guthaben wird innhalb der Webseite verbraucht oder vermehrt je nach dem.
Nicht zu verwechseln mit Zahlungsdienst-Anbieter das Geld welches eingezahlt wird kann nur für Webseiten Interne Dienste genutzt werden oder halt wieder ausgezahlt zurück an den Kunden.
Muss dieser Webseiten Anbieter irgendwelche Lizensen besitzen wird er dadurch automatisch zu einem Zahlungsdienst-Anbieter oder muss gar über eine Banklizens verfügen.
Wie verhält sich das ganze wenn es sich nur um Minimal Beträge handelt wenige Cent oder sehr große mehrere 1000 Euro pro kunde?

Wäre auch schon wenn jemand einen Link zu dieser Thematik hätte.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2009, 04:13
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AW: BAFin ja oder nein?

Ich will nicht nerven aber kennt sich jemand damit aus? Ich habe gehört bei dem fiktiven Fall soll es sich um ein Onlinespiel handeln jedoch nicht um Glückspiel.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 09:55
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AW: BAFin ja oder nein?

Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen einer Allfinanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland.

Zum Finanzwesen gehören alle Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.

Ich glaube nicht das dort ein Webseitenbetreiber mit dazu gehört.
__________________
Factoring
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