Dies ist eine Diskussion zu Ausländische Firma in Deutschland verklagen? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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, die zwar in Deutschland ein Büro hat, auch eine Webseite auf deutsch und mit .de Endung für ihre deutsche Kundschaft hat, aber dieses Büro wohl keine Niederlassung ist. Denn M hat bereits festgestellt, mit einer Recherche im Online Handelsregister, daß C nicht in Deutschland registriert ist.Besondere Würze kommt in diesen fiktiven Fall durch die Gestaltung, daß C auf keinerlei Anschreiben reagiert . Also R weiß gar nicht wo C in ihrem Heimatland ggf zu verklagen wäre - was aber aus prakt. und kosten Gründen eh nicht in Frage kommt.Herzlichen Dank für fleißeige Diskussion! Rechtsfinder |
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