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Auftrag und AGB

Dies ist eine Diskussion zu Auftrag und AGB innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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  #1 (permalink)  
Alt 09.04.2007, 20:34
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Auftrag und AGB

Nochmals hallo,

es heisst doch Individualvereinbarung geht vor AGB?
Das heisst,wenn ich Dienstleister bin und dem Kunden meine Leistungen in einem schrifltichen Auftrag
schmackhaft mache (also etwas mehr verspreche an Leistung),dann hilft mir die AGB nicht weiter,in der dann eben diese Leistung dann nur in abgeschwächter Form geleistet wird.........

Wenn das so ist,wer brauch dann noch AGB?

gruss marco007
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  #2 (permalink)  
Alt 02.05.2007, 10:20
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AW: Auftrag und AGB

Hallo,

wenn ein Dienstleister einen schriftlichen Antrag für eine Vielzahl von Kunden verschickt, in dem eine Beschreibung seiner Leistungen enthalten ist, dann handelt es sich um AGB. Eine Individualvereinbarung liegt nur dann vor, wenn sie gesondert mit einem einzigen bekannten Kunden getroffen wird.

RA Kutz
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 22:24
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AW: Auftrag und AGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html
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