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Aufrechnung bereits bezahlter Rechnungen erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Aufrechnung bereits bezahlter Rechnungen erlaubt? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse

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Alt 27.08.2008, 17:13
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Aufrechnung bereits bezahlter Rechnungen erlaubt?

Hallo!
Vielleicht kann mir jemand Rat zu diesem fiktiven Szenario geben:

Kunde A. gibt eine Ende 2007 Reparatur bei Händler B. in Auftrag und bezahlt die Rechnung ohne Murren. Nach einem 3/4 Jahr fällt ihm ein, dass diese Rechnung nach seinem Geschmack zu hoch ist.

Nun hat er beim B. einen Wartungsvertrag am Laufen und denkt sich, jetzt stellt er von diesem Wartungsvertrag einfach mal die Bezahlung ein, bis der Wunschbetrag erreicht ist.

Welche Paragrafen werden hier berührt? Wäre das überhaupt zulässig?

Grüße,
Happy-Max
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