Dies ist eine Diskussion zu Aufrechnung bereits bezahlter Rechnungen erlaubt? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Aufrechnung bereits bezahlter Rechnungen erlaubt? Vielleicht kann mir jemand Rat zu diesem fiktiven Szenario geben: Kunde A. gibt eine Ende 2007 Reparatur bei Händler B. in Auftrag und bezahlt die Rechnung ohne Murren. Nach einem 3/4 Jahr fällt ihm ein, dass diese Rechnung nach seinem Geschmack zu hoch ist. Nun hat er beim B. einen Wartungsvertrag am Laufen und denkt sich, jetzt stellt er von diesem Wartungsvertrag einfach mal die Bezahlung ein, bis der Wunschbetrag erreicht ist. Welche Paragrafen werden hier berührt? Wäre das überhaupt zulässig? Grüße, Happy-Max |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Inkassomahnung trotz bezahlter Rechnung | Verbraucherrecht | 18.01.2010 21:26 |
| Modelfotos weitergabe - erlaubt / Nicht erlaubt | Urheberrecht | 09.10.2009 15:19 |
| bezahlter Ersatzruhetag für Aushilfen | Arbeitsrecht | 24.06.2009 00:10 |
| Aushilfen - bezahlter Urlaub ja oder nein? Überstunden erlaubt? | Arbeitsrecht | 26.01.2008 09:31 |
| Eigentümer der von RV bezahlter Gegenstände | Sozialrecht | 26.06.2007 17:59 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios