Dies ist eine Diskussion zu Aktienleerverkäufe:Rechtliche Rahmenbedingungen?? innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
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| Aktienleerverkäufe:Rechtliche Rahmenbedingungen?? ich benötige bzgl. Aktienleerverkäufen (short selling) einige Informationen. Ich hoffe jemand kennt sich damit aus und kann mir weiter helfen!?Wäre echt wichtig. Meine Fragen: Wie sieht es in Deutschland aus, sind Leerverkäufe von Aktien für PRIVATANLEGER erlaubt oder verboten? Wo finde ich gesetzliche Regelungen bzgl. Leerverkäufen? (Hab schon mehrer Tage Google gequält und auch juristische Datenbanken durchgesehen, aber leider ohne Erfolg?!) Einzig zur Regulierung von AKtienleerverkäufen im Bezug auf Hedge Fonds hab ich etwas gefunden, nur leider ist dies für mich nicht von Interesse... Oder gibt es keine Gesetze, die dies regeln und die Banken können selbst entscheiden, ob sie´s anbieten oder nicht??? Wäre super, wenn jemand zu diesem Thema Informationen (Gesetze, §, etc...) hätte... Dann schon mal vielen Dank! Viele Grüße Ben |
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| AW: Aktienleerverkäufe:Rechtliche Rahmenbedingungen?? ich glaube, dass nicht Banken, sondern Investmentfonds etc die Ansprechpartner sind..... Aber was spricht gegen Optionen? Glaube nicht dass man Leerkaeufe privatpersonen machen laesst, allenfalls auf future basis.....Aber das ist hier das falsche Forum, gibt es keine Foren von privaten traydern?.... |
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| AW: Aktienleerverkäufe:Rechtliche Rahmenbedingungen?? Hallo CPE, ....mir geht es ja nicht darum, dass ich selbst traden will und die Möglichkeiten, die es bzgl. Futures gibt und auch die Möglichkeit einen Leerverkauf über 2 Optionen mit gleichem Strike zu duplizieren sind mir auch bekannt! Mir geht es wirklich um Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc. die etwas darüber sagen inwieweit ein Aktienleerverkauf in Deutschland möglich ist oder eben nicht! Brauche dies Informationen für einen Abschnitt in meiner Diplomarbeit, da ich aber leider mit dem Gesetz anscheinend etwas auf Kriegsfuss bin(da keine Jurist für Wertpapierrecht o. ä. ,..falls es soetwas überhaupt gibt ? :-) ) habe ich noch nichts dergleichen gefunden? Habe sämtliche Gesetze die mir in den Sinn gekommen sind durchgearbeitet also WpHG, BörsG, DepotG etc.... Insofern denke ich, dass das hier doch das richtige Forum ist, oder??? Investmentfonds sind auch die falschen Ansprechpartner, da es ja nicht um Aktienleerverkäufe im Zusammenhang mit z.B. HedgeFunds geht ...sondern einfach Aktienleerverkäufe für PrivatAnleger. Wie gesagt, bin für jeden Anhaltspunkt dankbar. Trotzdem Danke für die Antwort CPE Viele Grüße Ben |
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| AW: Aktienleerverkäufe:Rechtliche Rahmenbedingungen?? Hallo, fuer Leerverkauefe muss du dir die Papiere, die du leer verkaufst ja erstmal leihen, dass machen ja nicht die Banken sondern beispielsweise Investmentgesellschaften wenn ich mich recht entsinne..... Mit dem Forum dachte ich nur fuer den Fall dass du das wirklich prkatizieren willst (dann waeren die genauen Normen ja egal) Ich guck mal, ob mir was einfaellt........ |
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