Dies ist eine Diskussion zu 1998 Spekulationsgewinne,18000,-Euro Schaden +Spekulationssteuer innerhalb des Forums Wirtschaftsrecht und Börse
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| 1998 Spekulationsgewinne,18000,-Euro Schaden +Spekulationssteuer mit einkommensbezogener Beitraggrenzeseinstufung. Als Nachweis gilt der Einkommensteuerbescheid. Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird der Einkommensteuerbescheid jährlich von der Krankenkasse angefordert, sind aber die Einkünfte in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt von der Krankenkasse keine Anforderung mehr. Erst nachdem das freiwillige Mitglied einen Nachweis über niedrige Einnahmen erbringt, kann eine einkommensbezogene Einstufung, jedoch nur für die Zukunft, erfolgen. Eine rückwirkende Einstufung bzw. Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge erfolgt nicht. ( §240 Abs.4 SGBV) §15 Beiträge für freiwillige Mitglieder (1) Freiwillige Mitglieder werden entsprechend ihrer Personenkreiszugehörigkeit in Versicherungsklassen eingestuft. (2) Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen unter Berücksichtigung der Regelungen im SGB. (3) Als beitragspflichtige Einnahmen sind die monatlichen Einnahmen unter Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit maßgebend. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören alle Einnahmen und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung. Zur Beitragsgrundlage zählen auch Spekulationsgewinne. Durch den Einkommenssteuerbescheid für 1998, (Posteingang Juli 2000) wurden meine Beiträge, ab August 2000, bis zur Bemessungsgrenze angehoben. Die Krankenkasse hat ab 01.08.2000 die im Einkommemensteuerbescheid für 1998 unter sonstigen Einkünften ausgewiesenen Spekulationsgewinne berücksichtigt. Die Spekulationsgewinne gehören, aus sicht der Krankenkasse, zu den sonstigen Einnahmen Im Sinne von § 240 SGBV. Auch gibt es ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichtes Münster -AZ.: S8 (3) KR 114/01-vom 10.01.2002 Erst vor 6 Wochen habe ich festgestellt, (anhand der Einkommensteuerbescheide 1999-2005) das fast 18000 Euro zuviel Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden. Die Krankenkasse lehnt eine Rückerstattung ab. Seit 20 Jahren habe ich einen Steuerberater, der die private Einkommenssteuererklärung macht, und auch für Löhne, Gehälter und alle dazu gehörenden Tätigkeiten ( auch Meldungen an die Krankenkassen usw.) zuständig ist . Laut Vertrag soll dieses Steuerbüro, mich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Schadensersatzansprüche an meinen Steuerberater, wurden von mir umgehend geltend gemacht, seine Haftpflichtversicherung hat in den letzten Tagen eine Übernahme des Schadens abgelehnt. ( bisher habe ich keine schriftliche Stellungnahme ) Spekulationsgewinne im Veranlagungszeitraum 1997-1999 sind vom Bundesverfassugsgericht für verfassungswidrig erklärt. Urteil vom 9.März 2004-2 Bvl 17/02 Wenn man die Entscheidungsgründe, zu diesem Urteil, Anlog zur Satzug der Krankenkasse betrachte, müßte diese im Vergleichszeit- raum ebenfalls verfassungswidrig sein. Ein Rückerstattung der Steuern, zu meinen Spekulationsgewinnen er- folgte nicht,da mein Steuerberater diese nicht unter Vorbehalt erklärt hatt. Wer kann helfen ???? Geändert von G Jansen (01.09.2006 um 13:25 Uhr). |
| |||
| Angenommen es wäre so........... Angenommen, es wäre so, angenommen es wäre eine Prüfungsaufgabe, welche Lösungsansätze würde es geben? Nicht einfach oder ? Mit freundlichen Grüßen |
| |||
| AW: 1998 Spekulationsgewinne,18000,-Euro Schaden +Spekulationssteuer Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner
. Zur Einbeziehung der im Steuerbescheid für das Jahr 1998 ausgewiesenen Spekulationsgewinne in die Berechnungsgrundlage der Beiträge möchte ich darauf hinweisen, dass das Sozialgericht Leipzig in einem Beschluss (Az.: S 8 KR 136/03 ER-vom 20.10. 2003) divergierend zu dem im Widerspruchsbescheid angeführten Urteil des Sozialgerichtes Münster (Az.: S8 (3) KR 114/01-vom 10.01.2002 ) diese Einnahmen nicht grundsätzlich als zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehörend eingestuft. |
| |||
| AW: 1998 Spekulationsgewinne,18000,-Euro Schaden +Spekulationssteuer Zitat:
Wenn sie einen konkreten, nicht abstrakten Sachverhalt einstellen, könnte eine Antwort eine Rechtsberatung darstellen, für die der Antwortende dann haftet. Da sie aber schon darauf hingewiesen haben, daß Sie einen Berater auch in Regreß nehmen (was ja völlig in Ordnung ist), werden die meisten hier sich mit Antworten zurückhalten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Handyrechnung im Jahr 1998 | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 09.08.2009 17:55 |
| Fast 42 Milliarden Euro Subventionen schaden dem Umweltschutz | Nachrichten: Wissenschaft | 04.11.2008 14:00 |
| Tat 1998, Anklage 00, Hauptverfahren 07? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 19.12.2006 16:21 |
| 18000 Euro Schaden | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 01.09.2006 13:17 |
| Verjährung von Betriebskostenabrechnungen 1998 und 1999 | Mietrecht | 14.01.2005 14:39 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios