Man stelle sich vor, eine
Person X arbeitet auf der Basis eines freien Mitarbeiters für ein Unternehmen Y, dass Dienstleistungen im Internet verkauft. Diese Dienstleistungen können nur bezogen werden, wenn eine einmalige Jahresgrundgebühr entrichte wird. Nach Beendigung der Mitarbeiterschaft schließt X dann einen
Vertrag mit Y, der ihm exklusive Einkaufsrechte als Kunde einräumt.
X wird also Kunde und kauft bei Y nun einen
Account mit einer Jahresgrundgebühr ein und bezieht dann die Leistungen in Form von Punkten. Diese Punkte gibt er dann widerrum an seine Kunden weiter, was die AGB von Y auch nicht untersagen. Die Lücke: Die Jahresgrundgebühr fällt dann nicht noch einmal an. X beginnt dann, die Kunden von Y anzuwerben mit dem Angebot, doch bei ihm einzukaufen, statt direkt bei Y, weil dadurch die Jahresgrundgebühr gespart werden kann. Das Unternehmen Y hat dadurch natürlich einen Verlust. Aber: X wirbt ja die Kunden von Y nicht einfach ab, sondern kauft bei Y wieder Leistungen ein, nur eben ohne nochmalige Grundgebühr.
Nun die Frage: Ist dieses Verhalten wettbewerbswiedrig? Ist es zudem Geschäftsschädigend? Oder handelt es sich hier um reinen Wettbewerb? Danke für Antworten.