Dies ist eine Diskussion zu Wettbewerbsverletzung wg. einer Referenz innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wettbewerbsverletzung wg. einer Referenz Ein Grafiker hat im Auftrag einer Internetfirma ein Webdesign erstellt. Verträge über diese Leistung wurden keine gemacht. Der Grafiker sieht sich als Urheber des Designs und stellt das Webdesign in seine Referenzen. Die Internetfirma droht mit einer Unterlassungsklage und Schadensersatz. Grund: Der Grafiker erweckt damit den Anschein, als hätte der Kunde die Leistung bei ihm gekauft. Darf der Grafiker das Webdesign, welches er für die Internetfirma erstellt hat als seine Referenz angeben? Wenn ja, muss er dies kennzeichnen? |
| |||
| AW: Wettbewerbsverletzung wg. einer Referenz Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Wettbewerbsverletzung wg. einer Referenz Zitat:
|
| |||
| AW: Wettbewerbsverletzung wg. einer Referenz OK, Knoten beseitigt. Grundsätzlich darf man m.E. mit seiner Leistung werben, und dazu gehört ggf. auch, darauf hinzuweisen, "Ich habe das Design für XY erstellt". Solange das zutreffend ist. Daß der Grafiker bei einem Dienstleister angestellt war, ändert ja nichts daran, daß es seine schöpferische Leistung war, die er erbracht hat. Der Grafiker ist Urheber und hat sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Anerkennung seiner Urheberschaft (§13 UrhG). Daran ändert das Angestelltenverhältnis überhaupt nichts. Man wird ihm insofern nicht versagen können, mit seiner Leistung für sich zu werben. Wieweit er dabei darauf hinweisen muß, daß er zum Zeitpunkt der Schöpfung des Designs bei Unternehmen YZ angestellt war, sei mal dahingestellt. Insofern kommt es darauf an, wie im konkreten Einzelfall geworben wird. Die Werbung muß schlicht zutreffend sein (und "Ich habe das Design für XY geschaffen" ist ja unbestritten zutreffend), dann ist sie auch nicht wettbewerbswidrig.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Wettbewerbsverletzung wg. einer Referenz Es ist da immer noch ein Knoten. Wie ich Eingangs geschrieben habe, geht es nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern: "Die Internetfirma droht mit einer Unterlassungsklage und Schadensersatz. Grund: Der Grafiker erweckt damit den Anschein, als hätte der Kunde die Leistung bei ihm gekauft" |
| |||
| AW: Wettbewerbsverletzung wg. einer Referenz Zitat:
Der Urheber, auch der angestellte, hat ein gesetzliches Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. (§13 UrhG) Dieses Recht würde herzlich wenig Sinn machen, wenn man dem Urheber aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verböte, darauf hinzuweisen, daß er der Urheber ist. Also, nochmal: der Urheber kann m.E. immer darauf hinweisen, daß er der Urheber ist. Insofern kann man seine Referenz nicht beanstanden, denn sie beruht auf seinem Recht nach §13 UrhG. Daß der Urheber in seiner Werbung (Referenz) keine unzutreffenden Angaben machen darf, weil das dann ggf. als Wettbewerbsverstoß angesehen werden kann, ist ebenso klar. Im Regelfall ist aber die Referenz ja "Ich habe das Design für XYZ entworfen" und nicht "XYZ hat das Design bei mir gekauft".
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| referenzen, urheber, wettbewerbsverletzung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Anerkannte Referenz: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch wird zehn | Nachrichten: Wissenschaft | 04.08.2011 12:10 |
| Referenz für internationales Dienstleistungsgeschäft | Nachrichten: Wissenschaft | 06.06.2008 11:00 |
| Übertragung einer Reinvestitionsrücklage auf Tochterpersonengesellschaft: Übergangsweise Aufstellung einer Ergänzungsbilanz zulässig | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 30.05.2008 11:50 |
| Übertragung einer § 6b-Rücklage von einer Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut ihrer Tochter-Personengesellschaft | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 30.05.2008 11:50 |
| [U]Nachfolger einer Firma Wie schützt der Käufer seine Familie bei einer möglichen | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 04.05.2008 09:50 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios