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Wettbewerbsverbot Hostess/Promoter etc.

Dies ist eine Diskussion zu Wettbewerbsverbot Hostess/Promoter etc. innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 22.08.2009, 21:14
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Wettbewerbsverbot Hostess/Promoter etc.

Hallo,

Wenn eine Hostess/Promoter (also eine freie Mitarbeiterin) einen Vertrag unterschreibt in der ein Kundenschutz geregelt ist: Die Hostess darf während der Laufzeit des Vertrages und 2 Jahre nach Beendigung des Vertrages nicht mit den Kunden des Auftraggebers in ein direktes oder indirekt (über einen anderen Auftraggeber) Geschäftsverhältnis stehen. Ansonsten ist eine Vertragsstrafe geregelt.

Nun hat die Hostess/Promoter den Gewerbeschein abgegeben und kurze Zeit später gründet Sie ein Unternehmen (Personengesellschaft) in der selben Branche wie der ehemalige Auftraggeber. Gilt das Wettbewerbsverbot weiterhin? Gibt es evtl. eine Möglichkeit sich dem Wettberwerbsverbot zu entziehen oder muss die Hostess zwangsläufig 2 Jahre warten bzw. die Vertragsstrafe in Kauf nehmen?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Beste Grüße!
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