Dies ist eine Diskussion zu Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
| Umfrageergebnis anzeigen: Ist das genannte Wettbewerbsverbot... | |||
| ichtig/unwirksam | | 2 | 100,00% |
| wirksam | | 0 | 0% |
| Teilnehmer: 2. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter ich hage folgende Frage: Vertragspartner 1 ist für Vertragspartner 2 als freier Mitarbeiter tätig. Vertragspartner 1 hat eine Werbe- und Veranstaltungsagentur und soll für Vertrgspartner 2 ein Veranstaltungskonzept nach dessen Vorgaben realisieren. Nun kommt es aus irgendeinem Grund zum Streit zwischen den beiden Parteien. Jeder möchte "sein eigenes Ding durchziehen", jedoch hat Vertragspartner 1 folgendes Wettbewerbsverbot unterschrieben: "Vertragspartner 1 ist es nivht gestattet eine Veranstaltung durchzuführen, die der Art und Weise, insbesondere dem Ablauf der Veranstaltung von Vertragspartner 2 ähnelt!" Würdet ihr das Wettbewerbsverbot als WIRKSAM oder UNWIRKSAM ansehen? Vielen Dank schonmal für die Antworten... |
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| AW: Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter Hallo, Zitat:
Einerseits kann ich mir nicht vorstellen dass ein Wettbewerbsverbot für immer und ewig bestehen kann. Andererseits ist selber Schuld, wer sowas unterschreibt. teto |
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| AW: Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter Nein. Keine zeitliche Beschränkung! Der Vetrag ist 10.2007 unterzeichen worden! |
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| AW: Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter Hallo, Zitat:
teto |
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| AW: Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter Sagen wir so: Vertragspartner 1 möchte gerne eine sehr ähnliches Konzept in Zukunft machen und nun droht ihm eine Vertragsstrafe von 50.000. Es ist NIX definiert. Dieses Wettbewerbsverbot ist Bestandteil einer Verschwiegenheitserklärung. Der Gegenstand dieser wird folgendermaßen definiert: "Gegenstand der Verschwiegenheitserklärung ist das Briefing bezüglich der Veranstaltung XY in Deutschland durch VP2" |
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