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Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter

Dies ist eine Diskussion zu Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

Umfrageergebnis anzeigen: Ist das genannte Wettbewerbsverbot...
ichtig/unwirksam 2 100,00%
wirksam 0 0%
Teilnehmer: 2. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 14:38
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Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter

Guten Tag,

ich hage folgende Frage:

Vertragspartner 1 ist für Vertragspartner 2 als freier Mitarbeiter tätig. Vertragspartner 1 hat eine Werbe- und Veranstaltungsagentur und soll für Vertrgspartner 2 ein Veranstaltungskonzept nach dessen Vorgaben realisieren.

Nun kommt es aus irgendeinem Grund zum Streit zwischen den beiden Parteien. Jeder möchte "sein eigenes Ding durchziehen", jedoch hat Vertragspartner 1 folgendes Wettbewerbsverbot unterschrieben:

"Vertragspartner 1 ist es nivht gestattet eine Veranstaltung durchzuführen, die der Art und Weise, insbesondere dem Ablauf der Veranstaltung von Vertragspartner 2 ähnelt!"


Würdet ihr das Wettbewerbsverbot als WIRKSAM oder UNWIRKSAM ansehen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten...
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 15:40
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AW: Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter

Hallo,

Zitat:
Zitat von kitchenlaw
"Vertragspartner 1 ist es nivht gestattet eine Veranstaltung durchzuführen, die der Art und Weise, insbesondere dem Ablauf der Veranstaltung von Vertragspartner 2 ähnelt!"
Steht in dem Vertrag irgendwas zur zeitlichen Gültigkeit, a) für den Vertrag im allgemeinen, b) speziell für diese Klausel ?
Einerseits kann ich mir nicht vorstellen dass ein Wettbewerbsverbot für immer und ewig bestehen kann. Andererseits ist selber Schuld, wer sowas unterschreibt.

teto
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 15:41
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AW: Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter

Nein. Keine zeitliche Beschränkung! Der Vetrag ist 10.2007 unterzeichen worden!
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  #4 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 15:53
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AW: Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter

Hallo,

Zitat:
Zitat von kitchenlaw
Nein. Keine zeitliche Beschränkung! Der Vetrag ist 10.2007 unterzeichen worden!
Steht ausser dem oben genannten Satz noch irgendwas anderes in dem Vertrag? Wenn beispielsweise in dem Vertrag ein freies Beschäftigungsverhältnis definiert wird, und wenn dieses Beschäftigungsverhältnis inzwischen beendet wurde, dann könnte man argumentieren dass die Klausel mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses unwirksam wurde. Aber viel besser wäre es gewesen, wenn man die zeitliche Gültigkeit in den Vertrag reingeschrieben hätte.

teto
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  #5 (permalink)  
Alt 19.07.2009, 15:56
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AW: Wettbewerbsverbot freier Mitarbeiter

Sagen wir so: Vertragspartner 1 möchte gerne eine sehr ähnliches Konzept in Zukunft machen und nun droht ihm eine Vertragsstrafe von 50.000.

Es ist NIX definiert.

Dieses Wettbewerbsverbot ist Bestandteil einer Verschwiegenheitserklärung. Der Gegenstand dieser wird folgendermaßen definiert:

"Gegenstand der Verschwiegenheitserklärung ist das Briefing bezüglich der Veranstaltung XY in Deutschland durch VP2"
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