Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wettbewerbsrecht für Vereine auch einsetzbar?

Dies ist eine Diskussion zu Wettbewerbsrecht für Vereine auch einsetzbar? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 09:34
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 6
Keine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wettbewerbsrecht für Vereine auch einsetzbar?

Hi,

Ich habe zwei Fragen.

1. Gilt das Wettbewerbsrecht für konkurrierende Vereine? Das hört sich vielleicht im ersten Moment kommisch an, aber wir "kämpfen" mit einem anderen Verein für Teilnehmer unseres Sports.

2. Unser "Mitbewerber" hat in einem Werbespruch gesagt, sie wären "die Besten". Ist das zulässig unter §5UWG. Meines Erachtens nicht, weil die Marktposition "die Besten" ist nicht feststellbar und somit unwahr. Stimmt das?


scamo
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 05:34
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 6
Keine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wettbewerbsrecht für Vereine auch einsetzbar?

Keiner eine Idee?

scamo
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 07:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Wettbewerbsrecht für Vereine auch einsetzbar?

Wenn man einen Verein als Anbieter von Dienstleistungen ansieht, könnte man das UWG für anwendbar halten. Das halte ich auch für möglich.

Ob allerdings die Behauptung "wir sind die Besten" wettbewerbswidrig ist, kann ich nicht beurteilen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2009, 01:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.210
97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Wettbewerbsrecht für Vereine auch einsetzbar?

Zitat:
Zitat von scamo
Unser "Mitbewerber" hat in einem Werbespruch gesagt, sie wären "die Besten". Ist das zulässig unter §5UWG. Meines Erachtens nicht, weil die Marktposition "die Besten" ist nicht feststellbar und somit unwahr.
Vielleicht bezieht sich Angabe "wird sind Besten" nicht auf die Anbieter/Angebote der (beworbenen) Dienstleistungen im Sportbereich, sondern auf Wettkampfergebnisse von Vereinsmitgliedern?

Wenn gar nicht um den Absatz von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungsangeboten geworben würde, sondern "nur" um neue Vereinsmitglieder, dann fällt diese Werbung evtl. ebensowenig unters Wettbewerbsrecht wie Parteien-Werbung, Missionierung, Spendensammeln, gewerbsmäßige Bettelei usw.

11
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 07:59
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 6
Keine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, scamo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wettbewerbsrecht für Vereine auch einsetzbar?

Nein, es geht definitiv nicht um die Leistung der Mitglieder. Der Verein will mit dem Spruch einfach das Gefühl in den prospektiven Kunden erwecken, dass Ihre Dienstleistung als Verein besser ist als alle anderen in der Region.

scamo
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mikrowelle gegen Materialfehler - neues Prüfverfahren soll industriell einsetzbar werden Nachrichten: Wissenschaft 02.11.2009 18:00
Klein und vielfältig einsetzbar Nachrichten: Wissenschaft 10.03.2008 15:00
Wettbewerbsrecht Internetrecht 22.04.2007 19:56
gibt es auch nicht gemeinnützige vereine? Vereinsrecht 07.08.2006 19:34
Wettbewerbsrecht Bürgerliches Recht allgemein 16.06.2005 09:39





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wettbewerbsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN