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Werbung aushängen erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Werbung aushängen erlaubt? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 23:48
Boardneuling
 
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Werbung aushängen erlaubt?

A überlegt sich, seiner Webseite einen kleinen Besucherschub zu geben.

A verkauft auf seiner Webseite Volleyballzubehör. Da er weiß, dass auf der Sportuniversität in Neustadt viele Volleyballer studieren, hängt er dort an viele schwarze Bretter einen Aushang:

"Du möchtest endlich erfolgreich Volleyball spielen?

Gutes Zubehör haben?

Den Gegner niederschmettern?

Besuche www.fiktive-volleyballseite-von-a.de ! "


Könnte A hierfür rechtlich belangt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 23:57
V.I.P.
 
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AW: Werbung aushängen erlaubt?

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
Könnte A hierfür rechtlich belangt werden?
Warum sollte er? Dem SV vermag ich keinen Anhaltspunkt dafür entnehmen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 01:21
V.I.P.
 
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AW: Werbung aushängen erlaubt?

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
Könnte A hierfür rechtlich belangt werden?
Dazu müsste man wissen, ob die Hochschule das Aushängen von gewerblicher Werbung an ihren Schwarzen Brettern erlaubt oder nicht.

Erlaubt sie es ausdrücklich nicht, hängt ein Gewerbetreibender aber trotzdem dort seine Werbung auf, dann könnte ein Konkurrent ihn wegen "unlauteren Wettbewerbs" abmahnen.

Dann zieht nämlich dieser Gewerbetreibenden einen Vorteil aus seinem rechtswidrigen Verhalten (verbotenes Aushängen), und das nennt man dann "unlauteren Wettbewerb" (Verstoß gegen das UWG).
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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