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Werbung auf Homepage

Dies ist eine Diskussion zu Werbung auf Homepage innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2010, 18:54
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Werbung auf Homepage

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Tanzschule zieht in kleinere Räumlichkeiten um. Darf sie trotzdem Fotos auf ihrer Homepage von den alten Räumen lassen oder ist dieses irreführende Werbung? Und was kann der Nachmieter (auch wieder eine Tanzschule) dagegen machen, da sich ja bestimmt dadurch auch Kunden bei der anderen Tanzschule anmelden?

VG
Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2010, 18:05
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AW: Werbung auf Homepage

Hallo Stefan,

sagen wir so, in Deinem fiktiven Fall wäre die Handlung m.E. als
"Irreführende geschäftliche Handlung" gemäß § 5 UWG zu qualifizieren:

Zitat:
§ 5 UWG

(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:

1. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
Würde man dies bejahen, könnte der "Nachmieter" abmahnen sowie Unterlassung und Schadenersatz verlangen:

Zitat:
§ 8 UWG
Beseitigung und Unterlassung

(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

lg heini
__________________
§ 3 Telekommunikationsgesetz
Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht;


Schön, dass es Legaldefinitionen gibt!
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2010, 19:52
V.I.P.
 
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AW: Werbung auf Homepage

Zitat:
Zitat von Stefan 74 Beitrag anzeigen
[Darf] eine Tanzschule ... auf ihrer Homepage [mit Fotos] von Räumen [ werben ], über die sie nicht (mehr) verfügt
Nein, dies dürfte als unzulässig irreführende Werbung angesehen werden können ( es sei denn, die Tanzschule würde darüber informieren, daß ihre Tanzkurse nicht mehr in den abgebildeten Räumen stattfinden werden. Eine unzulässige Irreführung könne aber auch dann immer noch anzunehmen sein, wenn die Tanzschule unterlassen würde darauf hinzuweisen, daß die neuen Räumlichkeiten wesentlich "ungünstiger" sind als die abgebildeten alten Räume.)

---> Wenn Tanzschule A auf ihrer Webseite die Fotos ihrer "alten" Räumlichkeiten zeigt zusammen mit dem Hinweis, daß sie dort nicht mehr tätig ist, und über ihre aktuellen Räumlichkeiten ( etwa mit Bildern ) informiert, dann könnte kein Wettbewerber ( auch nicht die Nachmieter-Tanzschule ) dagegen wegen "Irreführung" vorgehen.

[QUOTE=Stefan 74;748161] [Darf] eine Tanzschule ... auf ihrer Homepage [mit Fotos] von Räumen [ werben ] ... in denen eine andere Tanzschule ihre Dienste anbietet ]?

Das könnte vielleicht ebenfalls jeder betroffene Konkurrent als "irreführend" beanstanden können ( unabhängig davon, ob die werbende Tanzschule früher mal in den betreffenden Räumen ansässig war. )

Die "Nachmieter"-Tanzschule könnte sich darüberhinaus vielleicht noch unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung dagegen wenden, wenn anzunehmen wäre, daß die Betrachter der Webseite der Tanzschule A dann, wenn sie auf das Angebot der Tanzschule B stoßen, in den "alten" Räumlichkeiten Tanzkurse anzubieten, bei der Tanzschule B DESHALB keine Kurse buchen werden (und zu A gehen), weil sie diese Räumlichkeiten auf der Webseite der Tanzschule A gesehen haben.

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