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Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 21:29
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Question Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Hallo zusammen,

ich hoffe dass ich mit der Frage hier in diesem Forum richtig bin, ansonsten bitte um einen Hinweis.

Es ist ja bekannt, dass an Windschutzscheiben von Autos immerwiedermal Werbung zwischengesteckt wird. Ob Autohändler, irgendein Lagerverkauf oder eine neue Pizzaria. Man kommt nach der Arbeit an sein Auto und da hängt schon wieder Werbung.

Inwiefern ist dies erlaubt? Dürfen diese Leute das einfach so machen?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Gruß

TanCok
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 21:53
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AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Auf was für Fragen manche Leute kommen ...

Natürlich ist das nicht verboten, man kann den Zettel ja auch einfach entfernen und entsorgen, da gibts doch kein Problem?!

Alternativ können Sie ja einen Aufkleber am Auto anbringen: Werbung anklemmen verboten.

Aber solange Sie das nicht gemacht haben, darf das jeder - was nicht verboten ist, ist erlaubt
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 22:04
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AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Ist so nicht ganz richtig. Die Zettelanbringer können für die Entsorgungskosten haftbar gemacht werden. Man sollte daran denken, dass der erzürnte Fahrer einfach Gas gibt und der Wisch auf den Boden flattert.

Und wenn bei so einer Aktion ein Riss im Scheibenwischerblatt auftritt...
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  #4 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 08:19
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AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

So absonderlich ist die Frage nun nicht ...

Wenn man das z. B. in München macht, kann man mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige (Art. 18a BayStrWG) rechnen. Wird z. B. ein ganzer Straßenzug mit Werbezetteln an den Scheibenwischern zugepflastert, ist der Verantwortliche "fällig".


Ralf
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  #5 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 08:31
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AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Man kann noch etwas draufsetzen: es kann von "Mitbewerbern" (also meist auch kleinen Gebrauchtwagenabzockern) geprüft werden, ob eine unzulässige Werbung vorliegt, die abmahnfähig ist...(*ka-ching*)
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  #6 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 09:03
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AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Hehe ... nachdem wir im Forum "Wettbewerbsrecht" sind, ist deine Antwort sogar die zutreffendere - aber Spaß beiseite: Die Behörden in München verfolgen die "unerlaubte Sondernutzung" ziemlich konsequent.

Ralf
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  #7 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 20:22
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Question AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Hallo,

danke für die Antworten.

Ich will das Thema ja nicht reizen, aber was wäre, wenn man die Werbung zum Beispiel in Form von einem kleinen Aufkleber an den Wagen (Z.B. Heckscheibe oder Kofferraum anbringt wo z.B. nur der Domainname von dem Unternehmen steht?!

Gruß

TanCok
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  #8 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 20:34
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AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Oh ja, das macht es noch interessanter: es könnte eine Sachbeschädigung begangen werden, wenn der Aufkleber nicht rückstandslos abzulösen wäre. Die Kosten für die Waschstraße und die Lackaufbereitung bitte an den Kleber!

Der Verstoß gegen die Wettbewerbsgrundsätze bliebe bestehen, über die Ordnungswidrigkeit könnte man diskutieren, weil ja der Autofahrer den Aufkleber aktiv wegwerfen müsste.
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  #9 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 16:42
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AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Nur mal zur Info:

Ich habe in 3 Jahren über 30 Visitenkarten von Gebrauchtwagenhändlern in der Seitenablage gesammelt, die meine Rostlaube kaufen und Höchstpreise zahlen wollten.
__________________
Gruß
Volker H.
Wenn Sie mich verstanden haben,
habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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  #10 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 17:58
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AW: Werbung an Scheibenwischer eingeklemmt. Erlaubt?

Bei Dir ist das eine absolute Ausnahme, weil die Aufkleber dazu gedacht waren den löchrigen Auspuff zu stopfen...also eher eine Maßnahme des Umweltschutzes
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