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werbung an der hauswand....

Dies ist eine Diskussion zu werbung an der hauswand.... innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 04.11.2007, 02:13
Boardneuling
 
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werbung an der hauswand....

Hallo, ich weiss net obs hier reinpasst,

aber ich versuchs dennoch....

Nun, angenommen Herr M. möchte seine Hauswand oder Garage mit Werbung plakatieren.

Kann ihm das zb von der Kommune verwehrt werden ? Oder jemand anderem, oder

kann er generell alles in der Richtung ( ausser pornographie ) machen ?

Danke im Vorraus für eine Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 02:51
V.I.P.
 
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AW: werbung an der hauswand....

...zunächst wünsche ich eben eine gute Nacht.. , aber soviel sei gesagt:

Derlei regelt dieses jede Kommune in der Bauordnung, somit ist die Anfrage an das Bauamt zu stellen!

Heißt, u.a. Ortsbild, Ortscharakter, etc...
auch regelt schon der Ensembleschutz z.B. das Denkmalschutzgesetz den Schutz in ihrer ursprünglichen Struktur und Gruppierung erhalten gebliebener historisch gewachsener Ortsteile und Platzgestaltungen.
Das Gesamtbild soll durch den Ensembleschutz gewährleistet und geschützt werden.

Kommunen und Gemeinden definieren einen Ensembleschutz per Satzung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung schreibt fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) richten muss, erlaubt sind.

Denkmalschutzgesetze, wie z. B. auch die Bauordnungen, werden durch die Ländergesetzgebung festgelegt.


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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