Dies ist eine Diskussion zu Werbeslogans innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Werbeslogans Momentan beschäftigt mich die Frage, ob die Werbeslogans: "Blöd war gestern, ich kauf gescheit" und "Hier bekommen Sie Qualität und nicht 20 % außer auf Tiernahrung" geschaltet werden dürften oder nicht. Mein Fazit bisher: Aufgrund der Tatsache, dass der zu prüfende Werbeslogan: "Blöd war gestern, ich kauf gescheit" keinen (weder unmittelbar nach mittelbar) erkennbaren Bezug zwischen mindestens zwei Wettbewerbern, deren Waren oder Dienstleistungen bzw. ihren Tätigkeiten oder sonstigen Verhältnissen herstellt (§ 6 Absatz 1 UWG), ist die Werbemaßnahme zulässig und kann geschaltet werden. Der Werbeslogan: "Hier bekommen Sie Qualität und nicht 20 % außer auf Tiernahrung" ist unzulässig da dieser einen herabsetzenden, abwertenden Vergleich nach § 4 Nr. 8 UWG enthält. Ferner bezieht diese sich nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der verglichenen Waren. Folglich ist der Werbeslogan als unlauter einzustufen und darf nicht geschaltet werden. Ist die Begründung so korrekt oder völlig daneben? Ich wäre euch für ein Statement sehr dankbar !! |
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| AW: Werbeslogans Das interessiert mich auch sehr. Ich finde es amüsant dass noch jemanden so eine ähnliche Frage quält wie mich. Mir geistert folgender Werbeslogan im Kopf: "Seien Sie nicht blöd. Kaufen Sie nicht billig!". Meiner Meinung nach bringen lediglich die Worte blöd und billig einen Bezug (aber auch nur unterschwellig) zu einem bekannten Discounter. Nun sind diese Worte aber keine eingetragenen Markenzeichen oder ähnliches. Ich kann keinen dazu passenden Paragraphen finden. Wäre dieser Slogan also zulässig? |
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