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Werben auf öffentlichem Grund

Dies ist eine Diskussion zu Werben auf öffentlichem Grund innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 30.01.2009, 14:01
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Question Werben auf öffentlichem Grund

Hallo zusammen,

mal angenommen eine Firma möchte in Hamburg eine Werbeaktion auf öffentlichem Grund starten. Hierzu sollen verschiedene Motive mit Kreidespray (mit Wasser abwaschbar) auf öffentlichen Grund gesprüht werden. Die Motive sind weder geschützt, unlauter noch verboten. Ist dies erlaubt? Gegen das Grafitti Gesetz verstößt es nicht, da es sich nur um eine vorübergehende Veränderung handelt:

§ 304 StGB
„(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert

Nun ist auch die Frage aufgekommen wo fängt öffentlicher Grund an und wie ist er definiert? Wieviele Meter müssen die Motive auf dem Gehweg von Geschäften, Wohnhäusern, etc. entfernt sein?

Vielen Dank für eure Hilfe und Mühe!

nrgy
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Alt 30.01.2009, 18:10
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AW: Werben auf öffentlichem Grund

Ein gewisses Risiko ist natürlich vorhanden. Bei einer einmaligen Werbeaktion wäre eine Klage auf Unterlassung akzeptabel und die Beseitigung des Kreidesprays übernimmt der Regen.

Jedoch möchte die Firma nicht in Gefahr laufen auf privatem Grund also nicht zu nah an (Konkurrenz-)Geschäften oder Wohnhäusern zu sprühen. Wie ist öffentlicher Grund definiert? Und wie kann die Firma praktisch in der Stadt zwischen privatem und öffentlichen Grund unterscheiden?
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 14:20
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AW: Werben auf öffentlichem Grund

Vielen Dank für deine Antwort, BeneQ!

Ich hatte nur gehofft, dass es eine allgemein gültige Aussage gibt ob Fußwege in der Stadt und besonders im Zentrum von Hamburg (z.B. Mönckebergstraße) noch zum privaten Grund der ansässigen Geschäfte gehören oder ob diese schon zum öffentlichen Grund der Stadt zählen.

Um Einblick ins Grundbuch zu bekommen müsste die Firma ja ein berechtigtes Interesse vorweisen können, was bei einer nicht genehmigten Guerilla-Werbeaktion natürlich schwierig wäre.
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