Dies ist eine Diskussion zu Werbegeschenke verkaufen innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Werbegeschenke verkaufen ich debattiere schon seit geräumiger Zeit mit juristisch interessierten Personen über die folgende Frage: Darf eine Privatperson "Werbeartikel" verkaufen? und damit evtl. Gewinn erzielen? wenn ja, gäbe es einen Unterschied ob ein Händler "Werbeartikel" von Fremdunternehmen gewinnbringend veräußert? und Wie stellt es sich mit den sogenannten von den Unternehmern kostenlos zur Verfügung gestellten "Proben" dar? (selbstverständlich wird auf diesen Probepackungen explizit auf "Verkauf untersagt" hingewiesen jedoch: Gegen welches Gesetz Verstößt der Verkäufer? Wir hatten/haben kein Gesetz finden können, mit dem man in solchen Fällen gegen den Verkäufer vorgehen kann. Ich freue mich über reichliche Beiträge und bin mal über eure Meinung zu diesem Thema gespannt. Liebe Grüße eure Lizzy |
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| AW: Werbegeschenke verkaufen Sobald man vorhat, Gewinn zu erzielen, tritt man als Unternehmer auf und muss einen Gewerbeschein haben. Wenn man diese Pröbchen weiterverkauft und der Hersteller merkt das (zB im Internet); so hat man schneller eine Unterlassungserklärung im Briefkasten, als man gucken kann - und diese sind meist relativ teuer. Man bräuchte also eine Lizenz vom Hersteller, um dessen Produkte überhaupt zu verkaufen, wenn man auf der sicheren Seite sein will.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Werbegeschenke verkaufen Zitat:
von mir. Dass mit dem Gewerbeschein versteht sich von selbst. Zitat:
D.h. mit welcher Begründung dürfte der Unternehmer abmahnen? Bei "Pröbchen mit der Aufschrift Weiterverkauf untersagt" wäre es durchaus noch nachvollziehbar jedoch wie sieht es mit Werbegeschenken aus? Welche Vorschrift sollte einen Weiterverkauf verhindern? Bzw. wie werden Werbegeschenke überhaupt definiert und wer bestimmt den Zweck / Verwendung solcher Gegenstände? Vielen Dank im voraus. Gruss Lizzy |
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| AW: Werbegeschenke verkaufen Hmm, der hier sieht doch gut aus: ![]() Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Werbegeschenke verkaufen Ein Werbeartikel geht in das Eigentum des Beworbenen über. Und der Eigentümer darf selbstverständlich auch markenrechtlich geschützte Gegenstände verkaufen. (Sonst wäre kaum irgendein Verkauf von Sachen überhaupt möglich...) Es spricht auch marken- oder urheberrechtlich nichts dagegen, Gegenstände, die man verkaufen will, entsprechend zu bewerben. Zumindest solange man legal in ihren Besitz gelangt ist und sie legal in Umlauf gebracht wurden, steht dem auch das Markenrecht nicht gegenüber. Ich bezweifle sogar, daß ein Vermerk an dem Werbegegenstand "Weiterverkauf verboten!" so ohne weiteres wirksam wäre.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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