Dies ist eine Diskussion zu Werbebrief innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ich bin neu in Sachen Jura und habe 2 Fragen bezüglich Briefwerbung: Firma A verschickt per Post einen Werbebrief an Firma B. Im Sichtfenster des Umschlagen steht: Werbesendung an Abteilung X, Adresse Firma A, PLZ, Ort. Frage 1: ist dies eine ausreichende Kennzeichnung, dass es sich um Werbung handelt? Was gilt es außerdem zu beachten außer dass der Werbetext nicht irreführend sein darf? Frage 2: wenn ein entgegenstehender Wille geäußert wurde (dass Firma B keine Werbung erhalten möchte) wie beispielsweise mit einem Aufkleber am Briefkasten "bitte keine Werbung" was dann? Der Postbote würde den Brief trotzdem rein schmeißen, schließlich ist er frankiert. Danke! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Belästigung durch persönlichen Werbebrief | Wettbewerbsrecht | 06.04.2009 16:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios