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Werbeanrufe bei Unternehmen

Dies ist eine Diskussion zu Werbeanrufe bei Unternehmen innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 21.04.2009, 21:38
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Werbeanrufe bei Unternehmen

Hallo,

bei Anrufern gegenüber Verbrauchern ist die Sache klar. Aber wie sieht es bspsw. bei folgendem Fall aus:

Ein Unternehmen X sucht Werbekunden, beauftragt dazu selbstständige Telefoninterviewer, die mittels "gelber Seiten" o.ä. andere Unternehmen anrufen und nachfragen, ob ein Mitarbeiter des Unternehmens X diese kontaktieren darf um mit ihnen ein unverbindliches Gespräch über eine mögliche Werbeanzeige zu führen.

Im UWG steht :
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__7.html
Zitat:
§ 7 Unzumutbare Belästigungen
(...)
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
(...)
2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung;
Was ist denn mit "mutmaßlicher Einwilligung" gemeint?

Für mich als Nicht-juristen ist die Erläuterung von Wikipedia zu entsprechendem Absatz nicht weniger schleierhaft:

Zitat:
Gegenüber Privatkunden sind so genannte Kaltanrufe in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden erfolgen. Gegenüber Gewerbetreibenden reicht deren mutmaßliche Einwilligung, die sich aus dem Geschäftsgegenstand ergeben kann.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Akquise)

Was könnte denn beispielsweise eine "mutmaßliche Einwilligung" sein, die sich "aus dem Geschäftsgegenstand" ergibt?


Für eine rasche Beantwortung wäre ich sehr dankbar.
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