Dies ist eine Diskussion zu Werbeanrufe bei Unternehmen innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Werbeanrufe bei Unternehmen bei Anrufern gegenüber Verbrauchern ist die Sache klar. Aber wie sieht es bspsw. bei folgendem Fall aus: Ein Unternehmen X sucht Werbekunden, beauftragt dazu selbstständige Telefoninterviewer, die mittels "gelber Seiten" o.ä. andere Unternehmen anrufen und nachfragen, ob ein Mitarbeiter des Unternehmens X diese kontaktieren darf um mit ihnen ein unverbindliches Gespräch über eine mögliche Werbeanzeige zu führen. Im UWG steht : http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__7.html Zitat:
Für mich als Nicht-juristen ist die Erläuterung von Wikipedia zu entsprechendem Absatz nicht weniger schleierhaft: Zitat:
Was könnte denn beispielsweise eine "mutmaßliche Einwilligung" sein, die sich "aus dem Geschäftsgegenstand" ergibt? Für eine rasche Beantwortung wäre ich sehr dankbar. |
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