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Ware nicht abgeholt

Dies ist eine Diskussion zu Ware nicht abgeholt innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 22.01.2009, 08:48
Boardneuling
 
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Ware nicht abgeholt

Person A kauft bei Firma B Ware.
Person A zahlt per Vorkasse.
Die Ware kommt nach 2 Wochen an.
In dem Päckchen nicht das was bestellt war, sondern ein gleiches Teil in einer
anderen Farbe und auch nicht wie bestellt 2 mal, sondern nur einmal.
Person A teilt Firma B dies mit.
Firma B teilt mit, dass die gewünschte Ware nicht da war und deshalb etwas anderes geschickt wurde.
Firma B versicht, die gewünschte Ware nach zu senden, wenn sie wieder vorrätig ist.
Noch 2 Wochen später kommt die richtige Ware.
Die richtige Ware gefällt nicht und dies wird innerhalb von 2 Tagen der Firma B mitgeteilt.

Firma B versichert die beiden Päckchen am nächsten Tag abholen zu lassen.
Der Packetdienst hat jedoch am nächsten Tag nur den Auftrag für ein Päckchen. Person A gibt ihm das zuerst gesendete mit.
Person A schreibt dies Firma B und diese reagiert nicht mehr.
Person A hat dieses Päckchen inzwischen über einen Monat und möchte es unbedingt wieder zurück senden, bzw. abholen lassen. Von Firma B meldet sich keiner mehr.
Was kann man tun. Ware behalten und selber weiter verkaufen und versuchen das Geld so wieder zu bekommen?
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Alt 30.01.2009, 11:26
V.I.P.
 
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AW: Ware nicht abgeholt

An B ein Einschreiben mit Rückschein senden und dort nochmals eine Frist von einer Woche zur Abholung des Paketes setzten. Sollte die Frist fruchtlos ablaufen, so wird sich A einen Anwalt nehmen und die Kosten hierfür müsste B tragen.
__________________

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In dubio pro reo
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