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Verkehrsclub-Mitarbeiter in einer Fahrschule

Dies ist eine Diskussion zu Verkehrsclub-Mitarbeiter in einer Fahrschule innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 30.06.2010, 20:45
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Verkehrsclub-Mitarbeiter in einer Fahrschule

Hallo Leute,

hoffentlich könnt ihr mir bei diesem Fall helfen:

Mal angenommen zu einer Theoriestunde in einer Fahrschule wird ein Mitarbeiter eines deutschen Verkehrsclubs eingeladen. Dieser Mitarbeiter bietet dort den jungen Teilnehmern - die im Schnitt 17 Jahre alt sind - den Abschluss von Unfallversicherungen zu besonders guten Konditionen an, mit einer einjährigen Probelaufzeit. Der Mitarbeiter erklärt außerdem, dass dieses Angebot nur zu diesem Zeitpunkt gilt und man jetzt unterschreiben müsse, um es wahrnehmen zu können.

Ist das Vorgehen des Mitarbeites und seines Auftraggebers legal?


Viele Grüße
YasoK
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  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 04:00
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AW: Verkehrsclub-Mitarbeiter in einer Fahrschule

Zitat:
Zitat von YasoK Beitrag anzeigen
X bietet den jungen Teilnehmern - die im Schnitt 17 Jahre alt sind - den Abschluss von Unfallversicherungen zu besonders guten Konditionen an, mit einer einjährigen Probelaufzeit. Der Mitarbeiter erklärt außerdem, dass dieses Angebot nur zu diesem Zeitpunkt gilt und man jetzt unterschreiben müsse, um es wahrnehmen zu können.

Ist das Vorgehen des Mitarbeites und seines Auftraggebers legal?
§ 3 UWG
(1)Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

(2) ...
(3) [ Folgende ] geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig.


Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind ... die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden;

unwahre Angaben über Art und Ausmaß einer Gefahr für die persönliche Sicherheit des Verbrauchers oder seiner Familie für den Fall, dass er die angebotene ... Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt;

§ 4 UWG
Unlauter handelt insbesondere, wer ...

1. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch ... unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;

2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, ... das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;

3. den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert;

( Die in § 4 UWG genannten Handlungen sind nicht IMMER unzulässig, sondern erst bei SPÜRBARER Interessenbeeinträchtigung, § 3 Absatz 1 UWG. )

"unangemessen unsachlicher EInfluß" : Hat der Verkehrsclub-Vertreter seine umworbenen Unfallsversicherungs-Kunden unagemessen unsachlich beeinfußt?

"Ausnutzung von Alter, geschäftlicher Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit, Angst, Zwangslage" ?

"Angst" ( vor den ruinösen Folgen einer Autofahrt ohne Unfallversicherung beim Eintritt des Unfallrisikos ), "Zwangslage" ( kein "Wohlwollen" des Fahrlehrers bei Nichtabschluß der Versicherung? )

"Angebot gilt nur zu diesem Zeitpunkt" - sofern diese Behauptung UNWAHR ist und zu uninformiertem Versicherungs-Abschluß gedrängt wird.

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