Dies ist eine Diskussion zu Vergleichende Werbung mit veralteten Daten innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Vergleichende Werbung mit veralteten Daten Jetzt ändert B etwas an seinem Produkt, so dass die Vergleichstabelle nun veraltete und falsche Daten enthält. Muss B seinen Wettbewerber A darauf hinweisen, dass die Daten jetzt veraltet sind? Oder muss A unaufgefordert selber dafür sorgen, dass die Tabelle auf aktuellem Stand gehalten wird? In welchem Zeitraster müsste A die Daten auf Richtigkeit überprüfen? Oder anders rum gefragt: Welche Wartezeit wäre nach der Änderung des Produkts angemessen, bevor B eine Abmahnung an A schickt? |
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| AW: Vergleichende Werbung mit veralteten Daten Mal angenommen, die Vergleichstabelle wird in der (Tages-) Zeitung veröffentlicht - wie will man da noch etwas ändern? Aber den Gedanken mal beiseite: Bei sowas sollte man IMMER die Basis des Vergleiches nennen, also wann auf welcher Datengrundlage etwas erstellt wurde. Das könnte mindestens so wie "Stand: 01.Juli 2008" lauten oder umfangreicher etwa "Nach Test von 273 Geräten durch das Xyz Institut, gekauft in einem Zeitraum vom 1.-8. Juli 2008 in Supermärkten in NRW". Also lieber etwas dazu schreiben, dann ist das seriöser, nachvollziehbarer und vor allem durch spätere Änderungen nicht (defakto rückwirkend) angreifbar. Wenn man das aktuell verwendet (Webseite, Artikelbeschreibung als Mitbewerber), dann sollte man "unverzüglich nach Kenntnis" das anpassen: Entweder herausnehmen oder die Datenbasis/quelle hinzufügen. Aber als Mitbewerber sollte man vorsichtig sein, nicht das man wissentlich etwas in seiner Werbung verwendet, was dem Mitbewerber schadet, obwohl man weiss, das es (jetzt) falsch ist.
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
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| AW: Vergleichende Werbung mit veralteten Daten > Mal angenommen, die Vergleichstabelle wird in der (Tages-) Zeitung veröffentlicht - wie will man da noch etwas ändern? Ich meinte eine Tabelle, die auf einer Webseite veröffentlicht wird. Es bestünde also jederzeit die Möglichkeit, die Tabelle zu aktualisieren. > Aber den Gedanken mal beiseite: Bei sowas sollte man IMMER die Basis des Vergleiches nennen, also wann auf welcher Datengrundlage etwas erstellt wurde. Im konkreten Fall ist kein Datum angegeben. Nochmal zurück zur ursprünglichen Frage: Nehmen wir mal an, Wettbewerber A ändert die Tabelle nicht. Wie lange kann er sich damit rausreden, dass er nichts von der Produktänderung gemerkt hat? Ist B verpflichtet A darauf hinzuweisen, dass die Daten nicht mehr aktuell sind? (1) Oder ist A verpflichtet, die Daten regelmässig auf Aktualität zu überprüfen? > Wenn man das aktuell verwendet (Webseite, Artikelbeschreibung als Mitbewerber), dann sollte man "unverzüglich nach Kenntnis" das anpassen: A könnte im Zweifelsfall behaupten, dass er keine Kenntnis von den geänderten Daten hatte, weil er nicht auf die Webseite von B geschaut hat (wo die geänderten Produkt-Daten stehen). Man kann ihm das Gegenteil natürlich nicht beweisen. Wie lange wäre diese Argumentation glaubhaft? Anmerkung: (1) Das wäre eigentlich ein Unding. Muss wirklich Wettbewerber B bei jeder Änderung seines Produkts den Wettbewerber A informieren, damit der seine Vergleichstabelle anpassen kann? Nur um zu verhindern, dass A falsche Informationen verbreitet? |
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