Dies ist eine Diskussion zu VERDAMMT, "man" wurde abgemahnt! innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Wie ähnlich darf der eigene Verkaufstext einer Webseite zur Webseite eines Mitbewerber sein? Würde es schon reichen, wenn Aufbau, Konzept und Inhalte der eigenen Webseite nicht kopiert, aber doch ähnlich sind? (kein kopierter Quelltext, keine Kopierten Texte oder Bilder.) Muss man hier eher das Urheberrecht, oder das Wettbewerbsrecht beachten? Und wie verhält es sich, wenn der Webseiten betreiber gar nicht das Urheberrecht für seine Webseite hat, weil er einen Werbetexter seinen Text hat schreiben lassen? Wie ist hier die Rechtslage? Danke im voraus für die Hilfe! Schwan |
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| AW: VERDAMMT, "man" wurde abgemahnt! Zitat:
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Sollte sein Dienstleister ihm da ein "faules Ei" gelegt haben, dann kommen natürlich wiederum Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister in Frage. Sowas lässt man, wenn's ein konkreter Fall ist, einen auf Urheberrecht/Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt für sich erledigen. (Praktischerweise werden Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht usw. von Anwälten meist als zusammenhängende Gebiete gesehen, so daß es nicht allzu schwer sein sollte, einen Anwalt zu finden, der die hier erforderliche Palette kompetent abdeckt.) Wie ist hier die Rechtslage? Danke im voraus für die Hilfe! Schwan[/QUOTE]
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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