Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

VERDAMMT, "man" wurde abgemahnt!

Dies ist eine Diskussion zu VERDAMMT, "man" wurde abgemahnt! innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 16:24
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, schwani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angry VERDAMMT, "man" wurde abgemahnt!

Hallo,

Wie ähnlich darf der eigene Verkaufstext einer Webseite zur Webseite eines Mitbewerber sein?
Würde es schon reichen, wenn Aufbau, Konzept und Inhalte der eigenen Webseite nicht kopiert, aber doch ähnlich sind? (kein kopierter Quelltext, keine Kopierten Texte oder Bilder.)

Muss man hier eher das Urheberrecht, oder das Wettbewerbsrecht beachten?
Und wie verhält es sich, wenn der Webseiten betreiber gar nicht das Urheberrecht für seine Webseite hat, weil er einen Werbetexter seinen Text hat schreiben lassen?

Wie ist hier die Rechtslage?
Danke im voraus für die Hilfe!

Schwan
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 13:35
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: VERDAMMT, "man" wurde abgemahnt!

Zitat:
Zitat von schwani Beitrag anzeigen
Wie ähnlich darf der eigene Verkaufstext einer Webseite zur Webseite eines Mitbewerber sein?
Kann man immer nur im konkreten Einzelfall zu beurteilen versuchen.
Zitat:
Würde es schon reichen, wenn Aufbau, Konzept und Inhalte der eigenen Webseite nicht kopiert, aber doch ähnlich sind? (kein kopierter Quelltext, keine Kopierten Texte oder Bilder.)
Unter Umständen ja, unter Umständen nein.

Zitat:
Muss man hier eher das Urheberrecht, oder das Wettbewerbsrecht beachten?
Beides, und ggf. das Markenrecht und das Geschmacksmusterrecht.
Zitat:
Und wie verhält es sich, wenn der Webseiten betreiber gar nicht das Urheberrecht für seine Webseite hat, weil er einen Werbetexter seinen Text hat schreiben lassen?
Der Betreiber der Website ist voll und ganz für seine Seite verantwortlich, egal wer die "gebaut" hat.

Sollte sein Dienstleister ihm da ein "faules Ei" gelegt haben, dann kommen natürlich wiederum Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister in Frage.

Sowas lässt man, wenn's ein konkreter Fall ist, einen auf Urheberrecht/Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt für sich erledigen. (Praktischerweise werden Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht usw. von Anwälten meist als zusammenhängende Gebiete gesehen, so daß es nicht allzu schwer sein sollte, einen Anwalt zu finden, der die hier erforderliche Palette kompetent abdeckt.)

Wie ist hier die Rechtslage?
Danke im voraus für die Hilfe!

Schwan[/QUOTE]
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Was verstehe ich unter "Unternehmen wurde abgemahnt"? Kaufrecht / Leasingrecht 26.01.2008 20:46
"In Würde leben - in Würde sterben" Nachrichten: Wissenschaft 12.11.2007 11:00
Anklage wegen "meineides" obwohl die wahrheit gesagt wurde?! Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 01.10.2007 15:27
Initiative "Lasertechnologieintegration in die Fertigungstechnik (LiFt)" wurde in Berlin ausgezeichnet Nachrichten: Wissenschaft 13.09.2007 15:00
Makler-Provision zurück bekommen (wurde "ohne Rechnung" bez.)? Mietrecht 06.10.2006 14:35





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wettbewerbsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN