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Vehältnis von § 4 UWG zum Anhang

Dies ist eine Diskussion zu Vehältnis von § 4 UWG zum Anhang innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 22.04.2010, 17:41
Boardneuling
 
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Vehältnis von § 4 UWG zum Anhang

Hallo zusammen,

ich suche für eine Arbeit zum Wettbewerbsrecht alle Informationen über das Verhältnis der im Anhang zum UWG geregelten Sachverhalte zu den Beispieltatbeständen des § 4 UWG.

Das es teilweise überschneidungen gibt ist mir klar, was mir nicht so richtig deutlich wird ist die Unterscheidung. Mehr in der Hinsicht, dass beide den gleichen Sachverhalt regeln und daher vielleicht eins Überflüssig wäre. Klar, die Schwarze Liste sind Per-se-Verbote und wirken auch nur gegen Verbraucher aber da muss doch noch ein anderer Unterschied bestehen. Angeblich bestehe hierzu sogar ein Meinungsstreit.

Leider hab ich auch keine Literatur gefunden, die dieses Verhältnis genauer beschreibt. Es werden nur einzelner Nummern des Anhangs beschrieben.

Rechtsprechung dazu habe ich leider auch nicht gefunden.

Bin für jede Hilfe hierzu sehr dankbar!

MfG
Buell
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