Dies ist eine Diskussion zu Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Gibt es da eine Grenze, aber wann man gegen eine solche Abmahnflut angehen kann, oder muss das der Mitbewerber jede noch so schwachsinnige Abmahnung beantworten. |
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen Warum reagiert man nicht mit Gegenabmahnungen oder Feststellungsklagen?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen Angenommen, der Mitbewerber hat bereits erfolgreich Gegen-Abmahnungen bis hin zur EV erwirkt, aber das renitente Unternehmen lässt einfach nicht nach?! Es sei sogar so, das der Dauerabmahner mehr Gegen-EVs erhalten hat, ihm aber seine EVs jedoch um seine eigenen Ohren geflogen sind. Das scheint ihn nun so wütend zu machen, das er verzweifelt versucht, wieder Gleichstand zu erreichen und er bemüht sich deshalb völlig pedantischer "Nichtigkeiten". Die Erzwingung einer Feststellungsklage scheint nicht pauschal in allen Fällen emfehlenswert, weil zwar absurde Bagatellen abgemahnt werden, diese aber pedantisch-formal vor Gericht sogar Bestand haben könnten. |
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen Naja, das kostet das dauerabgemahnte Unternehmen schon eigene Rechtsanwaltskosten zur Abschätzung der Rechtsfolgen und zum Formulieren der Abweisung. Das zahlt dem Unternehmen ja keiner. Von der Bearbeitungszeit ganz abgesehen. |
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen evtl. sollte man mal den eigenen RA wechseln, die RA's scheinen sich ja selber gegenseitig am leben zu erhalten ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen Was macht der RA des dauerabgemahnten Unternehmens denn falsch? |
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen Zitat:
Wenn der beklagte Unternehmer daraufhin sofort anerkennen würde, daß die gerichtlich eingeklagte Beanstandung berechtigt war, dann erlegt das Gesetz dem überstürzten Kläger sämtliche Kosten auf ( Gerichtskosten, Anwaltskosten des Klägers + des Beklagten ), wenn der Beklagte durch sein Verhalten keine Klageveranlassung gegeben hatte, § 93 ZPO. Keine Klageveranlassung gibt derjenige, der durch sein Verhalten dem Kläger keine Veranlassung gibt, auf die Notwendigkeit einer Klage zur Durchsetzung seines Anspruchs schließen zu dürfen. ... Bei außergerichtlichen Abmahnungen fehlt eine entsprechende gesetzliche Regelung. Im Gegenteil ist gesetzlich festgelegt, daß im Zusammenhang mit einer Abmahnung entstandene Anwaltskosten vom Abgemahnten auch dann zu tragen/erstatten sein sollen, wenn den Abgemahnten weder ein Verschulden trifft, noch wenn ihm vorgeworfen werden könnte, die abgemahnten Unterlassungsansprüche nicht unverzüglich anerkannt zu haben. Zitat:
---> Massenhaft mißbräuchliche Abmahnerei stellt kein UWG-widriges Verhalten dar, kann also nicht als UGW-Verstoß verfolgt und dem Abmahn-Hai "unter Androhung einer Strafe" für alle Zukunft verboten werden. Zitat:
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| AW: Unternehmen wird mit absurden Abmahnungen überzogen Zitat:
Wenn die Abmahnungen unberechtigt sind, braucht man sie ja nicht akzeptierten und keine Unterlassungserklärung abgeben. Wenn man aber ständig erfolgreich abgemahnt wird, dann sollte man mal über das eigene Verhalten nachdenken...
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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