Dies ist eine Diskussion zu ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil? |
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| AW: ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil? Aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass der SF das nicht darf. Da anzunehmen ist, dass dem User sein Verhältnis zu dem SF egal ist, schlage ich vor, dass der Sachverhalt als Dienstaufsichtsbeschwerde an die Stadtverwaltung geht. Das ist Vorteilsnahme im Dienst. Der SF hat vor Ort seine Arbeit zu machen und nicht seine Nebentätigkeit anzupreisen. Da der Heizungsbauer Unternehmer ist, könnte er eine Unterlassungsklage einreichen. Allerdings habe ich nicht wirklich eine Ahnung. Smiley Mac |
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| AW: ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil? Zitat:
Zitat:
a) von sich aus für seine Heizungsbauer-Dienste wirbt, oder b) wenn er auf eine an ihn als Schornsteinfeger gerichtete Nachfrage nach Heizungsbauern nicht (auch) auf andere Heizungsbauer hinweist, sondern nur über das eigene Leistungsangebot informiert. 11 |
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| AW: ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil? Zitat:
Es ist durchaus vorstellbar, daß ein Schornsteinfeger sich in einer solchen Konstellation wettbewerbswidrig verhält. Das kommt dann aber ganz entscheidend darauf an, wie er das zur Kundenaquise nutzt. Der Umstand allein, daß er einerseits - angestellter - Schornsteinfeger ist und andererseits selbständiger Heizungsbauer, ist für sich genommen nicht wettbewerbswidrig. Und um ihm da an den Karren fahren zu können, wird man ggf. Beweise vorbringen müssen, also z.B. Werbemittel, die der Schornsteinfeger verteilt, oder Zeugenaussagen. (Über die Absurdität, die Worte "lauterer Wettbewerb" einerseits und "Handwerk" und "Schornsteinfeger" andererseits gleichzeitig in den Mund zu nehmen, will ich mich jetzt nicht weiter auslassen. Im gesamten meistergeschützten Handwerksbereich herrscht per se kein lauterer Wettbewerb, und Schornsteinfeger sind staatlich lizensierte Wegelagerer mit Erlaubnis zum Gelddrucken.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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