Dies ist eine Diskussion zu unerlaubte Fax- und E-Mail Werbung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| unerlaubte Fax- und E-Mail Werbung mal folgenden Fall rein fiktiv angenommen: Unternehmen A betreibt unerlaubte Faxwerbung bei der das Einverständnis des Empfängers nicht vorliegt. Unternehmen A erhält eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung und einer Strafe von 150,00 hierfür. Im Wiederholungsfall wird Unternehmen A eine Geldstrafe von 2.500,00 angedroht. Unternehmen A bezahlt die Strafe und gibt die Unterlassungserklärung ab. Unternehmen A beginnt nun mit unerlaubter E-Mail Werbung (SPAM), auch hier liegt das Einverständnis des E-Mail Empfängers nicht vor. Welche Strafe kann Unternehmen A nun drohen? 1. Unternehmen A muss die 2.500,00 zahlen, da der Wiederholungsfall zu Grunde gelegt wird oder 2. Unternehmen A erhällt wieder eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung und einer erneuten Geldstrafe in der Höhe von 150,00 weil der Wiederholungsfall nicht geltent gemacht werden kann da hier zwei unterschiedliche Vergehen vorliegen die nicht miteinander in Verbindung gebracht werden dürfen. Ich Danke Euch für Eure antworten. Grüße |
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| AW: unerlaubte Fax- und E-Mail Werbung Es handelt sich um ein wettbewerbswidriges Verhalten von A in verschiedener Ausführung. Wenn es voneinander unabhängige Handlungen wären, könnte man sich preiswert über das Wettbewerbsrecht hinweg setzen.
__________________ Freundliche Grüße von BestenDank |
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| AW: unerlaubte Fax- und E-Mail Werbung Das bedeutet dann also, dass Unternehmen A unerlaubte E-Mail Werbung betreibt und lediglich mit einer erneuten Abmahnung mit Unterlassungserklärung und einer Geldstrafe von 150,00 rechen muss weil es voneinander unabhängige Handlungen sind, obwohl sich der Inhalt bzw. die Thematik der Werbung stark ähnelt? |
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| AW: unerlaubte Fax- und E-Mail Werbung Gild das auch, wenn der Empfänger Gewerbetreibender ist? Mir gehen die Werbeanrufe Emails und Briefe langsam auf dem Keks
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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