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Unerlaubte Anzeige eines Adressbuchverlages?

Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubte Anzeige eines Adressbuchverlages? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 04.07.2007, 16:55
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Question Unerlaubte Anzeige eines Adressbuchverlages?

Lieber Leser,

danke, dass Sie den Text lesen. Nehmen wir einmal an, ein Detektiv XY stellt in einem Adressbuchverlag, wie den „Gelben Seiten“ eine kleine Anzeige. Er ist neu in der Branche und will sich unbedingt hocharbeiten, daher hat er seine Firmengeschichte schon jetzt genau im Kopf. Weil er sich bekannt machen muss, stellt er eben diese Anzeige in einem Buch, wie z.B. den „Gelben Seiten“ und hofft, dass ihn viele Leute anrufen werden. Er wartet gebannt auf die Erscheinung der Bücher und stellt zu seinem Entsetzten fest, dass der Adressbuchverlag wie die „Gelben Seiten“ eine Annonce am Anfang der Detektivanzeigen gesetzt hat, die folgendermaßen lautet(fiktiv): (FETT- und GROßGEDRUCKT) " Hier erreichen Sie die Detektei des Monats* GEBÜHRENFREI XXXX XXXX XXX*
(Kleingedruckt)Diese Rufnummer wird monatlich versteigert unter www.XXXXXXX-XXXXXX.de ". Die ganze Anzeige ist übertrieben auffällig gestaltet und am Anfang der Brancherubrik "Detektei" gestellt, wodurch es das Erste ist, was der potenziellen Kunde wahrnimmt. Als der Detektiv XY seine Anzeige in Auftrag gegeben hatte, informierte ihn keiner über die Anzeige, die erst in jenem Jahr startete. Der Detektiv befürchtet aufgrund dieser Anzeige, dass kein Kunde je mehr seine eigene Annonce wahrnehmen wird, da diese erst vier Seiten später auftaucht. Wenn der Kunde die Anzeige zum ersten Mal zu Gesicht bekommt, nimmt er zuerst nur das Fettgedruckte wahr und glaubt zuerst, dass diese Detektei die Detektei des Monats ist, weil sie einen „Preis“ gewonnen hat, also besser ist. Auffällig ist auch, dass diese Anzeige nur unter drei Branchen zu finden ist. Der empörte Detektiv XY vermutet, dass der Verlag wahrscheinlich große Klagen erwartet hatte und sich daher nicht zugetraut hat, diese Anzeigen bei großen Branchen zu setzen. Es ist anzunehmen, dass sich diese Versteigerung ausschließlich große Detekteien leisten werden können, zu denen der besagte Detektiv XY nicht gehört. Der sauere Detektiv XY hatte sich sofort per Brief und Fax beschwert und eine Unterlassung verlangt.
Wie sehen sie die Situation in diesem fiktiven Fall, hat der hier besagte Detektiv XY eine Chance außergerichtlich vorzugehen, wenn nein, wie kann er dann gerichtlich vorgehen, kann er eine Unterlassungsklage vors Amtsgericht zur zeitweiligen Unterbindung einreichen, wie genau sollt er vorgehen und mit welchen Kosten ist das verbunden? Hat er auch das Recht auf Schadensersatzansprüche, wenn ja, wie sollte er dann hier agieren? Ich hoffe, dass jemand in der Lage ist, auf diese äußerst schwierigen Fragen eine Antwort zu liefern.

Für eine geschätzte Antwort danke ich im Voraus!
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