
15.02.2010, 21:07
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2004
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| AW: Telefonische Terminvereinbarung bei Unternehmen Zitat: |
Zitat von groschi Mich würde interessieren wie Ihr diesen Fall berurteilen würdet.
Ein selbständiger Webdesigner und Programmierer, Ruft ein Unternehmen in seiner Region an um einen Termin für ein Beratungsgespräch zur vereinbaren. Eine vorherige schriftliche Erlaubniss hat er nicht.
Handelt er Wettbewerbswiedrig?
Gibt es ein Unterschied zwischen einem Callcenter Anruf und dem Fall das ein Unternehmer persönlich bei einem anderen Unternehmer anruft? | Ja, den gibt es, bei Verbrauchern ist das stets unzulässig, bei Anrufen bei Unternehmern ist es nur dann wettbewerbswidrig, wenn kein mutmaßliches Einverständnis vorliegt. Ein solches liegt vor, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des anderen Markteilnehmers vorliegt, beworben zu werden (Ohly, in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, § 7 Rn. 56). Scheidet das aus, so ist der Anruf wettbewerbswidrig. |