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Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Schwierige Frage zum Widerrufsrecht innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 09:57
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Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Hallo alle zusammen und schon einmal danke für eure Hilfe!
Ich bin neu hier und habe eine Frage zum Widerrufsrecht:

Mal angenommen, jemand fertigt Auftragszeichnungen an. Bei fertiger Zeichnung bekäme der Auftraggeber eine verkleinerte Ansicht der Zeichnung zugesandt (per Mail oder Post) und könnte entscheiden, ob er das Bild möchte oder nicht. Es bestände KEIN Kaufzwang.
Müsste der Zeichner TROTZDEM ein Widerrufsrecht auf seiner Webseite anbringen?

1. Wie gesagt, bestünde kein Kaufzwang, also der Auftraggeber müsste das Bild bei Nichtgefallen auch nicht abnehmen. Er hätte also gar keine Verpflichtungen, nur bei Abnahme des Bildes, wobei er dann vor Versand den Geldbetrag überweisen müsste.

2. Bei individuell gefertigten Dingen besteht ja gar kein Rückgaberecht (Widerrufsrecht)?

3. Versendet würde die Zeichnung per versichertem Paket (einen eventuellen Schaden hätte der Zeichner auch nicht zu tragen)

Ich hoffe, jemand kann helfen?

Liebe Grüße
Anna
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 03:30
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Zitat:
Zitat von annawittels Beitrag anzeigen
Mal angenommen, jemand fertigt Zeichnungen an.

Müsste der Zeichner ein Widerrufsrecht auf seiner Webseite anbringen?
Jedenfalls würde es sich um einen Fernabsatzvertrag handeln, bei dem der Fernabsatzanbieter über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zu informieren hätte.

Zitat:
2. Bei individuell gefertigten Dingen besteht ja gar kein Rückgaberecht (Widerrufsrecht)?
Nein; ein Fernabsatz-Widerrufsrecht besteht auch bei "auf individuellen Auftrag" gefertigten Waren. Nur sofern es sich um Verträge über die "Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind" handelt, besteht kein Widerrufsrecht, § 312d BGB.

Zitat:
jemand fertigt Auftragszeichnungen an.
---> Werden die Zeichnungen gemäß den Vorgaben der Kunden über den Inhalt und/oder die Art der Ausführung angefertigt?

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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 18:10
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Ja, die Zeichnungen würden nach Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber angefertigt.
D. h., der Auftraggeber schickt z. B. ein Foto (per Mail oder Post) von seinem Hund. Der Zeichner würde genau diesen Hund für den Auftraggeber zeichnen - und zwar in dem Format und mit der Zeichentechnik, die der Auftraggeber verlangt.

Daher wäre doch eigentlich gar kein Rückgaberecht möglich, oder?

Mir ist nur unklar, ob ich das jetzt mit der Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht verwechsle?!

Ein Widerrufsrecht wäre doch, dass der Auftraggeber, wenn er die Fotos geschickt hat, zwei Tage später mailen oder anrufen könnte, dass er den Auftrag zurückziehen möchte und KEIN Bild gezeichnet haben wollte.

(Was auch noch anzumerken ist wäre, dass eben der Auftraggeber am Ende KEINE Abnahmepflicht der Zeichnung hätte, wenn sie ihm nicht gefällt. In diesem Fall würden die Eigentumsrechte der Zeichnung mit Option auf weiteren Verkauf, Nutzung, Ausstellung, Werbung beim Zeichner bleiben. Ansonsten würde der Auftraggeber das Geld für das Bild überweisen und bekäme es nach Eingang des Geldes versichert zugeschickt - das Copyright würde natürlich beim Zeichner verbleiben...)

Viele Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 19:46
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Zitat:
Zitat von annawittels Beitrag anzeigen
Ja, die Zeichnungen würden nach Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber angefertigt.
D. h., der Auftraggeber schickt z. B. ein Foto (per Mail oder Post) von seinem Hund. Der Zeichner würde genau diesen Hund für den Auftraggeber zeichnen - und zwar in dem Format und mit der Zeichentechnik, die der Auftraggeber verlangt.
Das ist dann ein "Fernabsatzvertrag über die Lieferung einer Ware ( = gezeichnetes Bild ), die nach Verbraucherspezifikationen hergestellt wurde". Solche Fernabsatzverträge zählen zu den im Gesetz genannten Ausnahmen, bei denen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Zitat:
Daher wäre doch eigentlich gar kein Rückgaberecht möglich, oder?

Mir ist nur unklar, ob ich das jetzt mit der Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht verwechsle?!
Der Unterschied zwischen "Widerrufsrecht" ( § 355 BGB ) und "Rückgaberecht" ( § 356 BGB ) besteht in folgend Punkten:

Grundsätzlich besteht zunächst ein Widerrufsrecht. Dieses KANN ersetzt werden durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht - unter den (recht strengen) Voraussetzungen des § 356 BGB.

Beim Widerrufsrecht kann sich der Verbraucher von seiner eingegangenen Verbindlichkeit wieder dadurch lösen, daß er sich dem Unternehmer fristgerecht erklärt - wobei das "Erklären" entweder in Textform ( Brief / eMail / FAX / SMS / ... ) geschehen kann, oder durch Zurücksenden der Ware. ( Wenn der Widerruf in Textform fristgerecht erklärt wurde, muß selbstverständlich ebenfalls die Ware zurückgesandt werden, wobei dann aber nicht auch noch innerhalb der Frist zurückgesandt werden müßte, um die Frist zu waren. )

Dagegen ist bei einem Rückgaberecht ein Abstandnehmen von der Bestellerklärung AUSSCHLIESSLICH durch ein fristgerechtes Absenden der Ware möglich ( außer bei "zu sperrigen" Sachen, die nicht per Paket zurückgesandt werden könnten. Da wäre auch ein "Rückholverlangen" zur fristgerechten Ausübung des Rückgaberechts ausreichend. )

Beim Widerrufsrecht steht es dem Fernabsatzunternehmer frei, mit dem Verbraucher Regelungen zu vereinbaren, wonach der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Rücksendekosten nach einem Widerruf zu tragen haben soll.

Wenn der Unternehmer dagegen mit dem Verbraucher ein Rückgaberecht vereinbart hatte, dann wären solche Rücksendekosten-Abwälzungsklauseln unzulässig. Folglich trägt dann der Unternehmer die Kosten, und zwar ausnahmslos.

Die "Belehrung" muß dann u.a. darüber informieren, ob ein Widerrufsrecht besteht (oder nicht), bzw. ob ein -an anderer Stelle im Vertrag vereinbartes- RÜckgaberecht besteht.

Zitat:
Ein Widerrufsrecht wäre doch, dass der Auftraggeber, wenn er die Fotos geschickt hat, zwei Tage später mailen oder anrufen könnte, dass er den Auftrag zurückziehen möchte und KEIN Bild gezeichnet haben wollte.
Nein; das Fernabsatz-Widerrufsrecht berechtigt nicht nur dann zum Widerruf der Bestell-Erklärung, wenn der Fernabsatz-Unternehmer mit der Leistungserbringung begonnen hat.

Zitat:
(Was auch noch anzumerken ist wäre, dass eben der Auftraggeber am Ende KEINE Abnahmepflicht der Zeichnung hätte, wenn sie ihm nicht gefällt. In diesem Fall würden die Eigentumsrechte der Zeichnung mit Option auf weiteren Verkauf, Nutzung, Ausstellung, Werbung beim Zeichner bleiben. Ansonsten würde der Auftraggeber das Geld für das Bild überweisen und bekäme es nach Eingang des Geldes versichert zugeschickt - das Copyright würde natürlich beim Zeichner verbleiben...)
Als Fernabsatz-Unternehmerin müßte rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung darüber informiert werden, WIE der Vertrag zustandekommt.

Insgesamt scheint der fragliche Zeichnungs-Erstellungsvertrag eher unter die Vorschriften zum Werkvertragsrecht zu fallen, § 631 BGB usw.

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  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 15:13
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Danke :-)

Wie könnte der Zeichner das rechtssicher formulieren, das mit der "Belehrung über das nicht vorhandene Widerrufsrecht"? Oder müsste er den ganzen Widerrufsbelehrungstext übernehmen (wie man ihn oft im Internet findet) nur mit dem Zusatz "...bei kundenspezifischen Anfertigungen..."?

"Als Fernabsatz-Unternehmerin müßte rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung darüber informiert werden, WIE der Vertrag zustandekommt."
Öhm - wie müsste das aussehen??

Was wäre dann der Unterschied vom Werklieferungsvertrag zum Fernabsatzvertrag??
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  #6 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 13:33
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

...angenommen, der Zeichner würde keine AGB's auf seine Seite schreiben, sondern nur einen ganz normalen unverfänglichen Bestell-Ablauf - MÜSSTE er trotzdem eine Widerrufsbelehrung irgendwo anbringen?
Wenn ja, wäre es möglich, dass er diese so schreibt, bzw. wäre folgende rechtlich verfänglich bzw. fehlt da was oder wäre da etwas falsch?:

"Widerrufsbelehrung und Informationen zum Fernabsatzgesetz"
Nach den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen laut § 3 Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht zu. Den Widerruf müssen Sie schriftlich per Brief oder Email mitteilen. Dies kann auch durch Rücksenden der Ware erfolgen. Das Widerrufsrecht steht Ihnen 14 Tage lang zu.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft hier alle Originalzeichnungen und Originalgemälde, die nach Ihren Wünschen speziell für Sie angefertigt wurden. Ende der Widerrufsbelehrung"

Könnte man das u. U. so schreiben oder müsste man sich an die genaue Widerrufsbelehrung halten? Inkl. aller § und Originalsätze, die man im BGB findet?

UND - wenn der Zeichner ein Bild erstellt (nicht auf Kundenwunsch), dieses ein paar Mal als Kunstdruck anfertigen lässt und diese Drucke auf seiner Seite zu einem festen Preis verkaufen würde?

Müsste er dann ein anderes Widerrufsrecht beachten? Da ja dann keine Kundenspezifikation bestehen würde, sondern ein normaler Kauf? Wie wäre das allerdings bei Bildern allgemein? Der Käufer könnte ja zu Hause das gekaufte Bild kopieren/einscannen/usw. und dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das gekaufte Bild einfach wieder zurückschicken??
Das wäre ja nicht im Sinne des Zeichners...

p.s. Wäre dieser Satz rechtens?
"Abweichungen von Abmessungen, Farbe und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Auftragsarbeit lösen keine Gewährleistungsrechte aus." ???


BITTE HILFE!!!!!

Geändert von annawittels (25.09.2010 um 14:23 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 26.09.2010, 21:35
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Zitat:
Zitat von annawittels Beitrag anzeigen
...angenommen, der Zeichner würde keine AGB's auf seine Seite schreiben, sondern nur einen ganz normalen unverfänglichen Bestell-Ablauf -
... dann würden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge trotzdem gelten. Die sind nämlich nicht davon abhängig, ob der Fernabsatzunternehmer AGB verwendet.

Zitat:
MÜSSTE er trotzdem eine Widerrufsbelehrung irgendwo anbringen?
1. Die Zeichnerin müßte (unabhängig davon, ob sie AGB verwendet) jedenfalls sämtliche vorgeschriebenen Fernabsatz-Informationen erteilen; die Informationen sind davon nur ein (allerdings immens wichtiger) Teil.

2. Und "irgendwo" darf eine vorgeschriebe Widerrufsbelehrung auch nicht plaziert werden. Sofern sie zusammen mit AGB erteilt würde, dürfte sie nicht im Kleingedruckten "versteckt" werden, sondern müßte dann in DEUTLICH und HERVORGEHOBEN gestalteter Form mitgeteilt werden.

Zitat:
Wenn ja, wäre es möglich, dass er diese so schreibt, bzw. wäre folgende rechtlich verfänglich bzw. fehlt da was oder wäre da etwas falsch?:

"Widerrufsbelehrung und Informationen zum Fernabsatzgesetz"
Nach den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen laut § 3 Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht zu. (...)

... müsste man sich an die genaue Widerrufsbelehrung halten?"
Es ist nicht nötig, daß man exakt die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung verwendet. ABER: wenn man dies nicht tut, dann läuft man sehr leicht Gefahr, daß die benutzte Formulierung unkorrekt/falsch/unzulässig/abmahnbar sein könnte.

Eine der vermutlich gerade noch hinnehmbaren Ungenauigkeiten wäre etwa der Hinweis auf das (inzwischen aufgehobene) "Fernabsatzgesetz". Inzwischen finden sich die Regelungen zu Fernabsatzgeschäften im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche". Sämtliche anderen Bestandteile der selbstformulierten Belehrung werden jedoch mindestens genauso penibel auf die Goldwaage gelegt ...

Zitat:
UND - wenn der Zeichner ein Bild erstellt (nicht auf Kundenwunsch), dieses ein paar Mal als Kunstdruck anfertigen lässt und diese Drucke auf seiner Seite zu einem festen Preis verkaufen würde?

Müsste er dann ein anderes Widerrufsrecht beachten?
Die Zeichnerin müßte dann beachten, daß bei solchen Verträgen ein Widerrufsrecht besteht, und dementsprechend informieren!

Zitat:
Wie wäre das allerdings bei Bildern allgemein? Der Käufer könnte ja zu Hause das gekaufte Bild kopieren/einscannen/usw. und dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das gekaufte Bild einfach wieder zurückschicken??
Das wäre ja nicht im Sinne des Zeichners...
Das Widerrufsrecht besteht auch beim Fernabsatz-Kauf von (Kopien von) Gemälde-Originalen.

Zitat:
Wäre dieser Satz rechtens?
"Abweichungen von Abmessungen, Farbe und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Auftragsarbeit lösen keine Gewährleistungsrechte aus." ???
Dies wären AGB im Sinne von § 305 BGB. Wenn zweifelhaft wäre, wie weit der Begriff "Abweichung" auszulegen wäre, der vom Verbraucher ohne Gewährleistungsanspruch hinzunehmen sein soll, wäre § 305c BGB beachtlich: "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."

--> Es wäre also davon auszugehen, daß die Zeichnerin die klauselmäßige Vereinbarung "so weit" verstanden wissen will, daß darunter auch immense Abweichungen verstanden wissen will, die sie ohne Gewährleistungspflicht abliefern können soll.

Eine derart weitreichende Beschneidung der Käuferrechte, eine vertragsgemäße Leistung verlangen zu können, wäre jedoch als unangemessene Benachteiligung zu werten; daher wäre diese Klausel wohl nach § 307 BGB als unzulässig zu beurteilen.

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  #8 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 20:38
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Ah, ok. Vielen Dank mal für die Infos
Ziemlich heikel, das Ganze...

Hmm.. Angenommen, der Zeichner würde das Widerrufsrecht ganz normal anbringen (an sichtbarer Stelle) und anschließend schreiben, dass, anders als für Verkaufsbilder, für Auftragszeichnungen kein Widerrufsrecht besteht wegen kundenspezifischer Anfertigung... wäre das möglich? Wie könnte er das denn rechtssicher schreiben (in etwa)? Ich kenne mich wirklich gar nicht aus mit den Schachtelsätzen des BGB bzw. WELCHE ist denn die RICHTIGE gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung, die der Zeichner einfügen dürfte?

Und wäre der Satz "GERINGFÜGIGE Abweichungen von Abmessungen, Farbe und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Auftragsarbeit lösen keine Gewährleistungsrechte aus." rechtlich in Ordnung?

Wegen der Preisgestaltung:
Dürfte der Zeichner seine Preise angeben mit * und untendran bei * schreiben "Preise zzgl. Versandkostenpauschale" Da er ja keine MwSt. ausweisen darf (§19 UstG), wäre es besser, wenn er schreiben würde"ENDPreise zzgl. Versandkostenpauschale"?? Oder wäre das END-Preise rechtlich bedenklich? Er dürfte ja nicht schreiben "Preise inkl. MwSt.", weil er ja eben keine auf der Rechnung ausweisen dürfte?!?!
Oder wäre es möglich, vorher zu schreiben "Alle angegebenen Preise sind Endpreise zuzüglich Versand- und Verpackungskosten" und "Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen"????

Vielen lieben Dank für weitere Infos
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  #9 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 02:09
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Zitat:
Zitat von annawittels Beitrag anzeigen
Angenommen, der Zeichner würde das Widerrufsrecht ganz normal anbringen (an sichtbarer Stelle) und anschließend schreiben, dass, anders als für Verkaufsbilder, für Auftragszeichnungen kein Widerrufsrecht besteht wegen kundenspezifischer Anfertigung... wäre das möglich?
Die Zeichnerin muß ja (wie gesetzlich vorgeschrieben) über den Inhalt ihrer Verträge informieren ( Kaufverträge über "normale" Grafiken/Gemälde, Auftrags-Grafik-Erstellung nach vom Kunden übermittelten Bild-Vorlagen ).

Dann müßte sie darüber informieren, welche Bestellungen der Verbraucher widerrufen kann (mit welchen Folgen) usw., und daß bei den Grafik-Lieferungsverträgen, die gemäß den Kunden-Bildvorgaben angefertigt wurden, kein Widerrufsrecht besteht.

Zitat:
Wie könnte er das denn rechtssicher schreiben (in etwa)?
Suche die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung, passe sie an die konkreten Verhältnisse an, und stelle dann die Formulierung hier zur Diskussion.

Die Information darüber, daß bei den "Auftrags"-Verträgen ( dies sollte näher beschrieben werden ) kein Widerrufsrecht besteht, könnte knapp formuliert werden.

Zitat:
wäre der Satz "GERINGFÜGIGE Abweichungen von Abmessungen, Farbe und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Auftragsarbeit lösen keine Gewährleistungsrechte aus." rechtlich in Ordnung?
Meines Erachtens wäre diese Regelung unzulässig ( weil dann auch eine Haftung für VORSÄTZLICHE Abweichungen vom "eigentlich" vertraglich Geschuldeten ausgeschlossen wäre. )

Wenn dagegen ausdrücklich vereinbart wäre, daß die bestellten Gemälde eine Abmessung von x +/- jeweils 1-2% haben sollen, und daß die Farbe dem Original irgendwie "ähnlich" sein soll, ohne mit ihm völlig identisch sein zu müssen - dann wären leichte Abmessungs- und Farbschwankungen von vorneherein gar nicht mehr als Abweichung von der maßgeblichen vereinbarten Beschaffenheit anzusehen, daß heißt sie würden von vorneherein (noch) als vertragsgerecht=mängelfrei angesehen werden müssen.

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  #10 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 17:38
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AW: Schwierige Frage zum Widerrufsrecht

Vielen Dank!
Die "Abweichungen von Abmessungen/Farbe..." sollte der Zeichner dann vermutlich ganz weglassen. Möglicherweise würde kein Auftraggeber mit einer Lupe an seiner zugesandten Zeichnung sitzen und die Farbpixel kasuistisch mit dem Originalfoto vergleichen...

Vermutlich würde das Widerrufsrecht so aussehen (?):

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax - Was ist, wenn der Zeichner KEIN Fax hat???, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Adresse des Zeichners

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie dem Zeichner insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfallsist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für den Zeichner mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft hier alle Auftragsarbeiten (z. b. Originalgemälde und Originaleichnungen), die der Zeichner speziell für Sie angefertigt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung


Bitte könnte man das mal durchgucken, ob da was zuviel/zu wenig an Informationen (oder unzulässige) beinhaltet sind?

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