Dies ist eine Diskussion zu Scheinbar privates Internetforum zu Werbezwecken innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Scheinbar privates Internetforum zu Werbezwecken 25 Personen gründen ein privates Internetforum zum Thema "Oldtimer-Motorräder". Alle 25 handeln regelmäßig mit Motorrad-Ersatzteilen, verkaufen regelmäßig Motorräder oder betreiben eine entsprechende Werkstatt. 5 der Gründer besitzen eine Gewerbeanmeldung. Die anderen 20 betreiben ihr Gewerbe "schwarz" ohne Gewerbeanmeldung. Ihre Idee: Sie selbst schreiben in dem Forum unter verschiedenen Pseudonymen erfundene negative "Erfahrungsberichte" mit den etablierten Firmen. Sie erwecken beim Leser den Eindruck, als schrieben viele Privatleute über ihre negativen Erfahrungen mit Firmen. Alle Beiträge enden immer damit, dass schlußendlich einer der Forumsgründer als so genannter "Geheimtipp" genannt wird. Das System funktioniert. Die Leser des Forums reagieren wie gewünscht. Sie nehmen Abstand vom Kauf bei den etablierten Firmen und wenden sich mit ihren Aufträgen an die 25 Forumsgrün- der. Deren Geschäfte blühen. Folgende Fragen sind hier interessant: Handelt es hier sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz ? (unlauterer Wettbewerb) Müssten sich die 5 Forengründer mit Gewerbeanmeldung in ihren Forenbeiträgen als Gewerbetreibende zu erkennen geben ? (Kennzeichnungspflicht) Müssen sich die 20 Forengründer ohne Gewerbeanmeldung in ihren Beiträgen als Gewerbetreibende zu erkennen geben ? (Kennzeichnungspflicht) Ist ein Händler, der seinen Handel ohne Gewerbeanmeldung "schwarz" ausübt, nach dem Wettbewerbs- recht zu belangen, wenn er unwahre Behauptungen über eine andere Firma der selben Branche verbrei- verbreitet ? (Geschäftsschädigung / Verleumdung im geschäftlichen Verkehr) Geändert von 999 (30.11.2007 um 16:23 Uhr). |
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