Dies ist eine Diskussion zu Rufmord aus Liebe? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Rufmord aus Liebe? Ich möchte Ihnen einen komplizierten Rechtsfall vorstellen und hoffe, dass ich ich als juristischer Laie die richtige Kategorisierung gewählt habe. Der Tatbestand scheint m.E. mehrere Rechtsgebiete resp. Tatbestände zu tangieren: Wettbewerbsrecht, Betrug, Beleidigung, Vertragsbruch und üble Nachrede. Nehmen wir an, eine junge promovierte Wissenschaftlerin macht sich mit einer Beratungspraxis selbständig, die einen psychologischen und philosophischen Schwerpunkt hat. In beiden Bereichen besitzt sie Expertise, nachgewiesen durch Veröffentlichungen, angesehene Stipendien, akademische Grade und Auszeichnungen. Nun gäbe es vor Ort einen wesentlich älteren Psychologen ohne wissenschaftliche Referenzen, der bereits vor einigen Jahren Anlass zu Negativschlagzeilen über seine Arbeit geliefert hat. Er hatte falsche Gutachten erstellt und dadurch die Existenz von Familien bedroht - ein Fakt, den er, auch vor der Presse, mit Achselzucken hinnahm. Nun möchte dieser Mann in der örtlichen VHS damit werben, er würde "philosophische Werteberatung" bieten - vor dem Hintergrund seiner Vorgeschichte und auch ohne die Fachexpertise zu besitzen. Gleichzeitig bewirbt sich auch die junge Doktorin, die weder den Psychologen noch die Personalleiterin noch die persönlichen Konstellationen in der für sie neuen Stadt kennt. Die Personalleiterin der VHS gibt jedoch zu, eine enge Vertraute, wenn nicht Intimfreundin des Mannes zu sein und beleidigt dessen Konkurrentin bei ihrer Vorstellung anlassfrei in derber und hochaggressiver Diktion als "Anfänger", "ohne standing" und schreit sogar "So´n Typ wie Sie kommt nur in der Wissenschaft an!". Sie vereinnahmt ihre Unterlagen und stellt schikanöse und persönliche Fragen, die sämtlich das Interessegebiet eines niedergelassenen Psychologen betreffen, aber nichts mit dem inaugurierten Gesprächsinhalt der Seminarkooperation zu tun haben. Später behauptet sie wahrheitswidrig, sie habe nie Interesse am Seminarangebot der jungen Frau gehabt - eine glatte Lüge, die durch email der Leiterin als solche bewiesen ist, die einen konkludenten Vertrag zur Seminargestaltung beweist. Damit nicht genug, missbraucht sie ihre Kontakte zu der Stadtverwaltung, um der jungen Frau den Existenzstart durch Verleumdungen über ihre Person zu erschweren. Aussagen von Kommunalangestellten über die Wiederholung von Falschaussagen, die die junge Frau lächerlich und verächtlich machen sollen, liegen vor. Unterdessen "doziert" der Fachfremde munter weiter. Die Stadtverwaltung selbst stellt sich gänzlich hinter die VHS-Leiterin und weigert sich, die Sachlage überhaupt zu prüfen, indem sie sich auf die Entscheidungsautonomie der Verwaltung beruft. Die Frist zur Verfolgung der Straftaten gegen die Ehre sei nun verstrichen, doch von einer Beendigung des Rufmordes gegen die junge Frau ist nicht auszugehen, da die Interessensituation dieselbe ist. Tatsächlich verläuft die Existenzgründung für die Doktorin äusserst schwierig. Wir könnte die Berufsstarterin sich wehren? Ich sehe hier: a) Betrug als Vorspiegelung falscher Tatsachen durch die Behauptung des Psychologen, er könne bar aller Fachkenntnis "philosophische Beratung" anbieten b) Beihilfe zum Betrug durch die Leiterin c) Vertragsbruch durch die Leiterin durch Nichtigerklärung eines konkludenten Vertrags mit der jungen Frau d) Beleidigung der Frau durch die Leiterin e) Verleumdung der Frau durch die Leiterin f) unlauterer Wettbewerb (?) Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten. |
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