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Rückwärts-Auktion zum Jubiläum

Dies ist eine Diskussion zu Rückwärts-Auktion zum Jubiläum innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 16.10.2008, 11:43
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Rückwärts-Auktion zum Jubiläum

Hallo zusammen,

bitte stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ein Einzelhandelsgeschäft feiert Jubiläum. Als eine besondere Aktion für die Kunden ist angedacht, eine "Rückwärts-Auktion" durchzuführen. Hierbei bietet ein Auktionator die Ware zum regulären Preis an. Jede Minute sinkt der Preis um ein speziellen Betrag. Die Dauer der Auktion ist begrenzt, d.h. ist die Ware zu dem günstigen Preis nicht verkauft, beginnt eine neue Auktion. Es ist also sehr spannend für die Kunden, bei der Aktion mitzumachen. Er stellt sich die Frage, ob er bei dem Schnäppchen Preis zuschlagen soll oder auf noch weiter sinkende Preise warten soll. Er muß aber bedenken, dass jemand anderes ihm zuvor kommen kann.

Die Frage ist nun: Darf so eine Auktion durchgeführt werden? Es wären vielleicht 10 - 15 verschiedene Produkte pro Tag. Ist es in irgendeiner Art Kaufzwang? Können sich Wettbewerber beschweren?

Also, ein sehr komplexes Thema. Im Internet gibt es ja solche Rückwärts-Auktionen schon oft. Aber ist das auch auf den Einzelhandel übertragbar?

Schon einmal vielen Dank für Ihre Einschätzungen
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