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Rückgabebelehrung oder Widerrufsbelehrung

Dies ist eine Diskussion zu Rückgabebelehrung oder Widerrufsbelehrung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 09:37
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Rückgabebelehrung oder Widerrufsbelehrung

Hallo,

ist es eigentlich egal, ob man eine "Rückgabebelehrung" oder eine "Widerrufsbelehrung" auf seiner Webseite anbringt? Oder beides?
Was ist denn der Unterschied?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 18:50
V.I.P.
 
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AW: Rückgabebelehrung oder Widerrufsbelehrung

Zitat:
Zitat von annawittels Beitrag anzeigen
"Rückgabebelehrung" oder "Widerrufsbelehrung" -
Was ist denn der Unterschied?
Wenn es sich um einen Fernabsatz-Vertrag handelt, bei dem der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht hat:

a) dann gilt entweder das gesetzliche Widerrufsrecht,
b) oder es wurde vertraglich ein uneingeschränktes Rückgaberecht ( § 356 BGB ) vereinbart, welches dann das Widerrufsrecht ersetzen würde,
c) oder es wurde vertraglich in Abweichung von Gesetz eine dem Verbraucher günstigere Regelung als die gesetzliche Widerrufsregelung vereinbart:

dann wäre der Verbraucher entsprechend darüber zu belehren, DASS ihm entsprechende Rechte zustehen, sowie darüber, WIE und unter welchen Bedingungen er sein Recht ausüben kann, mit welchen Folgen usw.

Bei einem vertraglich vereinbarten RÜCKGABERECHT wäre etwa darüber zu informieren, daß eine Loslösung von der Verbindlichkeit durch eine fristgerechte RÜCKSENDUNG erfolgen könnte (anders als beim Widerrufsrecht, welches durch eine fristgerechte Absendung entweder der Sache, oder (zunächst nur) einer Widerrufserklärung in Textform fristwahrend ausgeübt werden könnte, ohne daß dann auch die sich einem Textform-Widerruf anschließende Rücksendung ebenfalls schon innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt sein müßte). Usw.

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