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Reaktion auf Abmahnung: Firma wird aufgelöst

Dies ist eine Diskussion zu Reaktion auf Abmahnung: Firma wird aufgelöst innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2008, 18:06
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Reaktion auf Abmahnung: Firma wird aufgelöst

Hallo,

folgender Fall:
Wettbewerber A mahnt Wettbewerber B ab wegen diverser Verstösse gegen das UWG.
Drei Tage später, noch vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, löst B seine Frima auf. Offensichtlich als Reaktion auf die Abmahnung. Die Firma gibt keine Unterlassungserklärung ab.
Was nun?
Kann B noch wegen der abgemahnten Wettbewerbsverstösse verklagt werden?
Wer kommt für die Kosten der Abmahnung auf?

maus333
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2008, 02:44
V.I.P.
 
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AW: Reaktion auf Abmahnung: Firma wird aufgelöst

Zitat:
Zitat von maus333
Hallo,

folgender Fall:
Wettbewerber A mahnt Wettbewerber B ab wegen diverser Verstösse gegen das UWG.
Drei Tage später, noch vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, löst B seine Frima auf.
Ich habe noch nie davon gehört, daß es jemand geschafft hätte, ein ins Handelsregister eingetragene Unternehmen innerhalb von 3 Tagen aufzulösen...

Zitat:
Kann B noch wegen der abgemahnten Wettbewerbsverstösse verklagt werden?
Wenn es B nicht mehr gibt, kann man B auch nicht verklagen.
Zitat:
Wer kommt für die Kosten der Abmahnung auf?
Wenn der Beklagte nicht mehr vorhanden ist oder beim Beklagten nichts zu holen ist: der Kläger.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2008, 06:27
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AW: Reaktion auf Abmahnung: Firma wird aufgelöst

Hallo,

> Ich habe noch nie davon gehört, daß es jemand geschafft hätte, ein ins Handelsregister eingetragene Unternehmen innerhalb von 3 Tagen aufzulösen...

Die Firma war nur im Gewerberegister eingetragen. Da ist es sogar möglich, das Gewerbe einige Tage rückwirkend abzumelden, so dass die Firma (auf dem Papier) bereits erloschen war als die Abmahnung erfolgte.

maus333
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