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Produktvergleich zulässig?

Dies ist eine Diskussion zu Produktvergleich zulässig? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 21.05.2011, 11:18
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Produktvergleich zulässig?

Person X möchte im Internet auf ihrer webseite für ein Produkt werben, das sie selbst kauft und davon überzeugt ist. Es gibt zwei führende Hersteller des Produkts und sie möchte den Besuchern die Unterschiede (z.B. Preisvergleich, Zahlungs- und Bestellmöglichkeiten) aufzeigen. Gleichzeitig möchte sie für den einen Hersteller, von dem sie überzeugt ist, über ein Partnerprogramm werben (Besucher weiterleiten) und bekommt dafür pro Bestellung eine Provision.

Meine Frage: Ist es erlaubt solche direkten Vergleiche zweier Unternehmen darzustellen oder ist das gegenüber dem anderen Unternehmen / Produkt nicht zulässig?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 17:33
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AW: Produktvergleich zulässig?

Zitat:
Zitat von tobhansel Beitrag anzeigen
Person X möchte im Internet auf ihrer webseite für ein Produkt werben, das sie selbst kauft und davon überzeugt ist. Es gibt zwei führende Hersteller des Produkts und sie möchte den Besuchern die Unterschiede (z.B. Preisvergleich, Zahlungs- und Bestellmöglichkeiten) aufzeigen.
Grundsätzlich ist "anständiges" Werben ( = geschäftliche Handlungen im Sinne von § 2 UWG = zielgerichtete Förderung des eigenen/fremden Warenabsatzes ) mit Vergleichen erlaubt, siehe § 6 UWG:

Zitat:
Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.
Steht Person X mit dem von ihr namentlich genannten Unternehmen überhaupt "im Wettbewerb"? ( Ja, wenn sie für A wirbt, dann steht sie im Wettbewerb mit As Konkurrenten B )

Zitat:
Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich

1. sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht,
2. nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist,
3. im geschäftlichen Verkehr zu einer Gefahr von Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen führt,
4. den Ruf des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt,
5. die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft oder
6. eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt.
Zitat:
Person X möchte ... die Unterschiede (z.B. Preisvergleich, Zahlungs- und Bestellmöglichkeiten) aufzeigen.
Bezieht sich der Vergleich damit auf objektive Eigenschaften der von Person X angepriesenen Waren/Dienstleistungen, gegenüber den Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen ihres Wettbewerbers?

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