Dies ist eine Diskussion zu Problemfall Abmahnung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Problemfall Abmahnung ich schilder euch mal einen kleinen Fall, wäre super wenn jemand was produktives dazu sagen kann: Unternehmen X schickt Unternehmen Y eine e-mail, in der erläutert wird, dass die Produkte von Unternehmen Z nicht den deutschen Richtlinien entsprechen und bei den Produkten gemogelt wird. Unternehmen Y kopiert diesen Text in sein Internetportal und macht das Schreiben somit öffentlich. Unternehmen Z schaltet den Rechtsanwalt ein, dieser sieht von einem Gerichtsstreit ab, wenn: 1) Der Text entfernt wird. 2. Die Rechtsanwaltskosten von 750 beglichen werden. Unternehmen Y ist ein Kleinunternehmen, und der geschäftsführer ist ein Auszubildender mit 700 Brutto Verdienst im Monat. Die Internetseite des Unternehmens ist für reine Informationsvermittlung gedacht. Hat der Geschäftsführer von Unternehmen Y eine Chance vor gericht, die rechtsanwaltskosten nicht zu bezahlen? Das wars, nette aber traurige Geschichte. Wäre super wenn Jemand was dazu sagen könnte. MFG Jörg |
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| AW: Problemfall Abmahnung Hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt war, dazu steht im Sachverhalt leider nix. Wenn sie berechtigt war, dann sind die Anwaltskosten als Schadensposten zu ersetzen, ganz egal, wie hoch der Umsatz der Firma Y ist. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Problemfall Abmahnung Das war ja Teil der Frage. Also wieviel Schaden entstanden ist, konnte die Geschädigte Firma nicht sagen, sondern nur schätzen. Es könnte also durchaus sein, dass gar kein Schaden dadurch entstanden ist. Der Anwalt ist mit 1,3 (%) ausgegangen. Dabei sollten diese 1,3 (%) von 10000 geltend gemacht werden. Wobei man da aber nicht auf die geforderten 775 kommt. Da Unternehmen Y die e-mail im Prinzip nur weitergeleitet hat und nicht der Verfasser war, herrscht da doch eine Distanz oder? Denn das Unternehmen Y wollte nur eine Information für die Seitenbesucher einstellen. MFG Jörg |
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| AW: Problemfall Abmahnung Wenn Y Inforamtionen auf der eigenen Seite veröffentlicht und sich nicht klar davon distanziert (was in diesem Fall praktisch unmöglich sein dürfte), dann macht sich Y die Behauptung von X zueigen und wirft damit Z rechtswidriges Verhalten vor. Wenn das nicht bewiesen werden kann, handelt es sich um ein rechtswidriges wetbewerbswidriges Verhalten, was abmahnfähig ist, genau das hat Z offenbar machen lassen. Im Wettbewerbsrecht wird generell von Streitwerten im fünfstelligen Bereich ausgegangen, insofern ist Y mit dieser Rechnung noch gut bedient... Die Rechnung des Anwalts hat auch nichts mit Prozenten zu tun, sondern ist die gewöhnliche Streitwertabrechnung nach dem RVG: Das Gesetz bestimmt die Höhe der Gebühr aus dem Streitwert: einfache Gebühr aus 10.000 ist laut Gesetz 486 Euro, 1,3 (die anfallende Geschäftsgebühr) dementsprechend 631,80 Euro, dazu kommen 20 Euro Telekommunikationspauschale, und auf die Summe daraus 19% Umsatzsteuer. Macht nach meinem Taschenrechner 775,64 Euro. Der einzige fragliche Punkt in der Abrechnung ist meines Erachtens die Umsatzsteuer: Hier wird ein Schadensersatzanspruch von Z geltend gemacht, und wenn Z vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann ist die Umsatzsteuer kein verbleibender Schadensposten und damit nicht erstattungsfähig. Generell würde ich Y aber empfehlen, sich mal mit den Rechtsverhältnissen in seinem geschäftlichen Umfeld auseinanderzusetzen, sonst kann Y da nämlich noch einige vermeidbare und äußerst teure Fehler begehen... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Problemfall Abmahnung Da kann ich nur zustimmen: Oft machen sich gerade junge Existenzgründer mit solchen Problemen vertraut, wenn es schon teuer geworden ist. Außerdem hätte ich z.B. auch etwas dagegen, wenn meine Korrespondenz mit irgendjemanden veröffentlicht wird. Dann würde der betreffende auch einen bösen und teuren Brief bekommen - oder zumindets die Androhung von "teuer". Die Fälle, wo solche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, sind überschaubar. Man kann aber auch der Gegenseite ein Gerichtsverfahren unschmackhaft machen: Erklärung, dass alles entfernt wurde, dann auch das man nix hat (Einkommen = xxx EUR, weit unter Pfändungsfreigrenze) und wenn was tituliert werden würde, würde man alle geschäftlichen Tätigkeiten einstellen und nix machen (nur noch Azubi) oder zur ARGE gehen und dort um monatliche Kohle bitten. Dann bleibt die Gegenseite auf Anwaltskosten und Gerichtskosten sitzen. Unter der Voraussetzung hat man eventuell Basis, die zu einem niedrigen Preis "motiviert". ABER. Bei meinen Mandanten will z.B. der überwiegende Anteil im Zweiel einen Titel, der 30 Jahre gültig ist und ist dann auch bereit erst einmal in die Kosten zu investieren. Denn oft wird das "hab nix" unwahr behauptet (Erfahrungswerte) und zudem ist gerade im Wettbewerbsrecht ein teurer Sieg mehr wert, als ein billiger Vergleich. (also lieber einen Mitbewerber unter Druck setzen und Kostenrisiko tragen als sich verarschen lassen, was leider oft versucht wird) Andere Mandanten stimmen auch Ratenzahlungsvereinbarungen zu, die wirtschaftlich nix bringen, wo aber über mehrere Jahre dann doch die Gesamtforderung abgezahlt wird. Merke: Wer am Markt mitmischen will, muss die Spielregeln kennen und beachten.
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
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| AW: Problemfall Abmahnung Vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. Nun noch eine etwas andere Frage: Internetportal A möchte Produkte von vielen Unternehmen miteinander vergleichen und anschließend auf dem eigenen Portal veröffentlichen. Es sind nur sachliche Vergleiche und nur mit den Daten, die die Hersteller von den Produkten auch angegeben wurden. Die Hersteller wissen nichts über die Vergleiche. Darf man nun diese Vergleiche veröffentlichen, wenn man miteinbezieht, dass es sich nur um einen sachlichen Vergleich handelt und es keine Kaufempfehlung ist? MFG Jörg |
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| AW: Problemfall Abmahnung Sind sämtliche Aussagen zu belegen? Hier soll ja offensichtlich mit Tatsachenbehauptungen und nicht mit Meinungen gearbeitet werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Problemfall Abmahnung Auf der Eingangsseite hier findest Du diesen Beitrag: http://www.juraforum.de/jura/special...ial/id/241619/ |
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