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Privatverkauf –Widerrusfbelehrung ?! Abmahung

Dies ist eine Diskussion zu Privatverkauf –Widerrusfbelehrung ?! Abmahung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 23:26
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Privatverkauf –Widerrusfbelehrung ?! Abmahung

Nehmen wir an, dass Person A in einem Auktionshaus als Privatverkäufer Sportgeräte verkauft. Da es um Retoure Ware handelt schreibt Person A in die Artikelbeschreibung NEU: sonstige (siehe Artikelbeschreibung) da Person A aus den 3 Optionen entnimmt das NEU: sonstige (siehe Artikelbeschreibung) für B-Waren und Waren aus dem Reutouren sei, und schreibt in die Artikelbeschreibung das die Ware mal ausgepackt und ca. 1 Woche benutzt worden sei (da es Reutoren sind und man nicht weiß, ob Sie benutzt wurden oder nicht).
Nach erfolgsamen Verkaufen von einigen Geräten bekommt Person A eine Abmahnung von einem Anwalt. In dieser steht, dass Person A keine Widerrufsbelehrung angegeben hat und gebrauchte Ware als NEU angeboten hat und verlangt eine Unterzeichung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung . Person A reagiert nicht drauf, da er als Privatverkäufer normalerweise keine Widerrufsbelehrung abgeben muss und auch in die Beschreibung Nicht „NEU“ sondern „NEU: sonstige (siehe Artikelbeschreibung) ausgewählt hat. Nach Paar Wochen bekommt Person A von Landgericht einen Beschluss, dass Person A kein Sportgerät ohne Widerrufsbelehrung und gebrauchte Ware mit Angabe „Neu“ verkaufen darf. Person A legt Widerspruch ein und begründet, dass er Privatverkäufer sei und die Ware nicht als Neuware sondern nach den zu Verfügung stehenden Optionen ausgewählt hat.

Pech für Person A, da Person A, kein Anwalt ist, und der Widerspruch nicht akzeptiert wird.


Hat Person A eine Chance? Sind die Vorwürfe rechtens?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2010, 21:55
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AW: Privatverkauf –Widerrusfbelehrung ?! Abmahung

Zitat:
Zitat von koray18 Beitrag anzeigen
Person A legt Widerspruch ein
Bei wem, mit welchem Wortlaut?

Zitat:
der Widerspruch wird nicht akzeptiert wird.
Wer weist den Widerspruch zurück, mit welcher Begründung?

Zitat:
Sind die Vorwürfe rechtens?

Person A verkauft ... Sportgeräte, Retoure Ware
Wenn A im Fernabsatz mehrfach Waren verkauft, die von Käufern zurückgegeben wurden, dann deutet dies darauf hin, daß er dabei GEWERBLICH handelt - denn offenbar hat A die Waren gezielt zu regelmäßigen Weiterverkaufszwecken
erworben ...

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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2010, 16:04
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AW: Privatverkauf –Widerrusfbelehrung ?! Abmahung

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Bei wem, mit welchem Wortlaut?

das Landgericht

Wer weist den Widerspruch zurück, mit welcher Begründung?

Landgericht, da Person A kein Anwalt ist

Wenn A im Fernabsatz mehrfach Waren verkauft, die von Käufern zurückgegeben wurden, dann deutet dies darauf hin, daß er dabei GEWERBLICH handelt - denn offenbar hat A die Waren gezielt zu regelmäßigen Weiterverkaufszwecken
erworben ...

Person A hat bei einem einmaligen Schnäppchen zu geschlagen und mehrere Sportgeräte erworben, sollte nur einmalig sein...

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