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Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Dies ist eine Diskussion zu Privat Verkaufen? Was ist Privat? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 07:34
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Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Hi, mal angenommen jemand würde vorhaben ein mit ein paar dingen gewindbringend handel im internet zu treiben. Ob wann würde dieser ein gewerbe anmelden müssen?

Wo liegt die grenze zwischen Privat und Gewerbe?

Gibt es da nicht einen bestimmten Umsatz den man im Jahr machen darf bevor man gewerbe melden muss?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 09:50
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Zitat:
Zitat von johann_k
Hi, mal angenommen jemand würde vorhaben ein mit ein paar dingen gewindbringend handel im internet zu treiben.

Wo liegt die grenze zwischen Privat und Gewerbe?
In der Absicht, mit gewisser Nachhaltigkeit erwerbswirtschaftliche Zwecke zu verfolgen.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 10:57
Boardneuling
 
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Kann man das nicht ein bissschen konkreter sagen? z. b. ein Privatmann darf so oder soviel € Umsatz im Jahr machen oder es als Gewerbe anzumelden?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 11:02
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Geht es denn ums Steuerrecht oder darum, ab wann man im Sinne des BGB "Unternehmer" ist und dann dem Widerrufsrecht usw. unterliegt?
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  #5 (permalink)  
Alt 16.09.2009, 05:13
CAM CAM ist offline
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Zitat:
Zitat von johann_k
Kann man das nicht ein bissschen konkreter sagen? z. b. ein Privatmann darf so oder soviel € Umsatz im Jahr machen oder es als Gewerbe anzumelden?
Nein. Es kommt nicht auf die Umsatzhoehe sondern auf die Nachhaltigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht an (jedoch nicht darauf, ob tatsaechlich Gewinne erzielt werden!).

Du kannst also problemlos 3 Ferraris, 4 Bentleys, 3 Porsche und den Rolls aus deinem privaten Fuhrpark privat verkaufen, ohne hierfuer ein Gewerbe anmelden zu muessen bzw. als Unternehmer zu handeln. Andererseits handelst aber sehr wohl schon dann als Unternehmer, wenn du wiederholt einen oder zwei Lollis fuer je 10 Cent einkaufst, um diese dann fuer 11 weiter zu verkaufen. Sogar dann, wenn du sie nur fuer 9 Cent los wirst.

Anderes Beispiel: Du willst deine aus 10.000 CDs bestehende private CD Sammlung Stueck fuer Stueck verticken. Geht problemlos als Privatperson, auch wenn sich die Nummer ueber Jahre hinzieht und obendrein auch noch nen satten Gewinn abwirft. Kaufst du aber gebrauchte oder neue CDs dazu, um diese mit in die Verkaufsaktion einfliessen zu lassen, handelst du bei diesen nicht als Privatperson sondern als Unternehmer.

Gruss
CAM
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  #6 (permalink)  
Alt 22.11.2009, 11:46
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Zitat:
Zitat von CAM
Nein. Es kommt nicht auf die Umsatzhoehe sondern auf die Nachhaltigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht an (jedoch nicht darauf, ob tatsaechlich Gewinne erzielt werden!).

Du kannst also problemlos 3 Ferraris, 4 Bentleys, 3 Porsche und den Rolls aus deinem privaten Fuhrpark privat verkaufen, ohne hierfuer ein Gewerbe anmelden zu muessen bzw. als Unternehmer zu handeln. Andererseits handelst aber sehr wohl schon dann als Unternehmer, wenn du wiederholt einen oder zwei Lollis fuer je 10 Cent einkaufst, um diese dann fuer 11 weiter zu verkaufen. Sogar dann, wenn du sie nur fuer 9 Cent los wirst.

Anderes Beispiel: Du willst deine aus 10.000 CDs bestehende private CD Sammlung Stueck fuer Stueck verticken. Geht problemlos als Privatperson, auch wenn sich die Nummer ueber Jahre hinzieht und obendrein auch noch nen satten Gewinn abwirft. Kaufst du aber gebrauchte oder neue CDs dazu, um diese mit in die Verkaufsaktion einfliessen zu lassen, handelst du bei diesen nicht als Privatperson sondern als Unternehmer.

Gruss
CAM
... na das war doch mal schön erklärt...

In der Realität wird der Übergang fließend sein..
Der Anteil der gewerblichen CDs wird immer weiter steigen.
Hier muß man als Händler sauber abgrenzen.. sonst ist im Zweifelsfalle alles gewerblich. Und Finanzämter und Gerichte sind da recht humorlos...
Mahlzeit
Bang Olafson
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  #7 (permalink)  
Alt 22.11.2009, 12:04
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

...nachdem hier im TE die Nachhaltigkeit und "lukratives" Gewinnstreben bereits erwähnt wurde,ist klar ein Gewerbe erkennbar.

Somit sollte schleunigst eine gewerbl. Anmeldung erfolgen!

Cam hat dieses sehr deutlich erklärt -

Infomaterial bei den Handeskammern gratis erhältlich, welche auch Kurse anbieten.

Viel Spass und Erfolg, wünsche ich.

Lg.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #8 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 01:48
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

>Du kannst also problemlos 3 Ferraris, 4 Bentleys, 3 Porsche und den Rolls aus deinem privaten Fuhrpark privat verkaufen, ohne hierfuer ein Gewerbe anmelden zu muessen bzw. als Unternehmer zu handeln.

Auch das ist nicht so ganz sicher und ich wäre da immer noch vorsichtig.
Leider ist mir meine komplette Sammlung an Entscheidungen verloren gegangen.

Wer im großen Stil gebrauchte Artikel über das Internet-Auktionshaus eBay verkauft, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006), das eine Frau aus dem Raum Heilbronn zu Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe verurteilt hat. Wie die Freiburger Anwältin der Frau heute mitteilte, hat ein Berliner Rechtsanwalt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen ihre Mandantin durchgesetzt, weil sie im März insgesamt 93 Artikel über eBay verkauft hatte, darunter gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und Haushaltsgegenstände. Sie muss nun die Kosten des Abmahnverfahrens tragen.

Unternehmer i.S. des § 14 Abs. 1 BGB ist, wer ste*tig Gegenstände ankauft, um sie über das Internet weiter zu vertreiben. Allein aus der Tatsache aber, dass jemand eine Vielzahl von Rechtsgeschäften über eine Auktionsplattform im Internet tätigt, kann nicht auf seine Unternehmereigenschaft geschlossen wer*den. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass es sich hier lediglich um private Rechtsgeschäfte handelt.
LG Hof, Urt. v. 29.8.2003 22S28/03

Bei jemandem, der sich selbst als 'Powerseller' bezeichnet und in einem Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten über 250 Verkäufe erreicht ist das ein Anscheinsbeweiß für gewerbsmäßiges Handeln. LG Mainz Urteil vom 6. Juli 2005 - 3 O 184/04 bestätigt durch das OLG Koblenz. Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05.

Die Teilnahme an Internetauktionen stellt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr dar, wenn es einen gewissen Umfang annimmt wie zB. das Anbieten von Waren auf einem Trödelmarkt. Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs ist weit auszulegen. Der Antragsgegner hatte 39 Geschäfte (39 T-Shirts also gleichartige Waren) über ebay innerhalb von 5 Monaten durchgeführt...
LG Berlin 103U149/01, CuR 2002, 371 f.

Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet. LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05.

Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04.

Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und immer wieder Dinge über eBay verkauft. Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03.

Ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn zwei Armbanduhren verkauft werden . Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 57 C 361/04.

150 Bewertungen für die Annahme eines unternehmerischen Handels nicht ausreichend. Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.: 10 C 1212/03.

Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert whttp://www.e-recht24.de/news/ecommerce/340.htmlerden. Landgericht Schwienfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03.

Eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04.

Wer bei eBay über 250 Verkäufe in 31 Monaten vornimmt und sich selbst als Powerseller bezeichnet, ist Unternehmer i.S.d § 14 BGB. Er muss somit einer Widerrufs- oder Rückgaberecht gegenüber Verbrauchern einräumen.
Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az 3 O 184/04
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  #9 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 23:31
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Zitat:
Zitat von sagabona
>Du kannst also problemlos 3 Ferraris, 4 Bentleys, 3 Porsche und den Rolls aus deinem privaten Fuhrpark privat verkaufen, ohne hierfuer ein Gewerbe anmelden zu muessen bzw. als Unternehmer zu handeln.

Auch das ist nicht so ganz sicher und ich wäre da immer noch vorsichtig.
Du solltest keine Rechtsunsicherheit schüren und zur "Vorsicht" anmahnen, wenn Du selbst so unvorsichtig sein willst, Deine Meinung auf Kommentierungen(!) von Entscheidungen stützen zu wollen, anstatt auf die Entscheidungen selbst:

Zitat:
Leider ist mir meine komplette Sammlung an Entscheidungen verloren gegangen.

Wer im großen Stil gebrauchte Artikel über das Internet-Auktionshaus eBay verkauft, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006), das eine Frau aus dem Raum Heilbronn zu Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe verurteilt hat. Wie die Freiburger Anwältin der Frau heute mitteilte, hat ein Berliner Rechtsanwalt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen ihre Mandantin durchgesetzt, weil sie im März insgesamt 93 Artikel über eBay verkauft hatte, darunter gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und Haushaltsgegenstände. Sie muss nun die Kosten des Abmahnverfahrens tragen.
Der Sachverhalt, welcher der Bestätigung der eintsweiligen Verfügung gegen die Kleiderverkäuferin zugrundelag, war folgender:

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 103 O 75/06, Entscheidungsdatum: 5.09.2006

"Die Verkäuferin bot ... April 2006 um die 100 Artikel an, von denen ca. 60 Kinderbekleidungsartikel waren. Von den Kinderbekleidungsartikeln waren wiederum mehr als 1/3 als neu gekennzeichnet. Hinzu kommt, dass die Verkäuferinn über EBAY nicht nur Kleidung ihrer Kinder verkauft, wenn die Kleidung den Kindern nicht mehr passt oder nicht gefällt, sondern dass sie über EBAY auch in großem Umfang Kinderbekleidung einkauft. So hat sie im Zeitraum vom 1.1.2006 bis 14.4.2006 76 Kleidungsstücke zum Gesamtkaufpreis von 955, 67 € gekauft. In einigen Fällen hat die Antragsgegnerin die über EBAY gekaufte Kleidung kurze Zeit nach dem Kauf zu einem höheren Preis wieder über EBAY zum Verkauf angeboten.

Insgesamt vermittelt die Kauf- und Verkaufstätigkeit der Antragsgegnerin den Eindruck eines schwunghaften
Handels mit Kinderbekleidung, wie sie vergleichbar in einem Second- Hand- Laden vorgenommen wird."

usw.

11
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  #10 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 00:21
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AW: Privat Verkaufen? Was ist Privat?

Zitat:
Zitat von once
Du solltest keine Rechtsunsicherheit schüren und zur "Vorsicht" anmahnen, wenn Du selbst so unvorsichtig sein willst, Deine Meinung auf Kommentierungen(!) von Entscheidungen stützen zu wollen, anstatt auf die Entscheidungen selbst:



Der Sachverhalt, welcher der Bestätigung der eintsweiligen Verfügung gegen die Kleiderverkäuferin zugrundelag, war folgender:

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 103 O 75/06, Entscheidungsdatum: 5.09.2006

"Die Verkäuferin bot ... April 2006 um die 100 Artikel an, von denen ca. 60 Kinderbekleidungsartikel waren. Von den Kinderbekleidungsartikeln waren wiederum mehr als 1/3 als neu gekennzeichnet. Hinzu kommt, dass die Verkäuferinn über EBAY nicht nur Kleidung ihrer Kinder verkauft, wenn die Kleidung den Kindern nicht mehr passt oder nicht gefällt, sondern dass sie über EBAY auch in großem Umfang Kinderbekleidung einkauft. So hat sie im Zeitraum vom 1.1.2006 bis 14.4.2006 76 Kleidungsstücke zum Gesamtkaufpreis von 955, 67 € gekauft. In einigen Fällen hat die Antragsgegnerin die über EBAY gekaufte Kleidung kurze Zeit nach dem Kauf zu einem höheren Preis wieder über EBAY zum Verkauf angeboten.

Insgesamt vermittelt die Kauf- und Verkaufstätigkeit der Antragsgegnerin den Eindruck eines schwunghaften
Handels mit Kinderbekleidung, wie sie vergleichbar in einem Second- Hand- Laden vorgenommen wird."

usw.

11
... womit wir dann im gewerblichen Bereich sind..

Wer den Dachboden entrümpelt und den Kram bei eBay vertickt - Privat... Wenn es nicht der eigene Dachboden war - gewerblich...

Ist doch ganz einfach

Bang Olafson
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