Dies ist eine Diskussion zu Pressemitteilung doch unerlaubte Werbung? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Pressemitteilung doch unerlaubte Werbung? Mal angenommen die politische Partei "wir können es" versendet per E-Mail ihre Pressemitteilungen an alle möglichen E-Mail Adressen (nicht nur an Pressevertreter), die sie so im Laufe er Zeit gesammelt haben. Das ganze ist aufgemacht wie eine Pressemitteilung. So findet sich z.B. ein presserechtlich Verantwortlicher in der E-Mail, In der Überschrift steht Pressemitteilung der Partei "wir können es besser" und in der Tat wird über eine politische Versammlung mit deren Gästen und dem Thema berichtet. Wenn man soetws in seinem Briefkasten finden würde, so wäre es unerlaubte Werbung. Wie stehts damit, wenn man soetwas in seinem elektronischen Briefkasten findet? Danke für die Info |
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| AW: Pressemitteilung doch unerlaubte Werbung? Werbung von Parteien ist nach Ansicht des Berliner Kammergerichts (OLG) genauso zu behandeln wie alle andere Werbung auch, das heißt: an einen Hinweis "Keine Werbung einwerfen" am Briefkasten muß sich auch eine Partei mit ihrer Wahlkampfwerbung halten. (Kammergericht Berlin, Az. 9 U 1066/00) Eine Verfassungsbeschwerde der "Republikaner" gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil man dort von vornherein keine Verletzung der Grundrechte der werbetreibenden Partei durch dieses Urteil erkennen mochte. Analog dazu wird man m.E. klar auch sagen können, daß "E-Mail-Werbung" von Parteien ebenso den einschlägigen Vorschriften für "E-Mail-Werbung" allgemein unterliegt. Und das heißt, daß Werbemails nur zugesandt werden dürfen, wenn der Beschickte vorher zugestimmt hat.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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