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Preisgestaltung

Dies ist eine Diskussion zu Preisgestaltung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 17:46
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Preisgestaltung

Hallo, ich habe noch eine Frage zur Preisgestaltung (das war, glaube ich, in der falschen Rubrik)

Dürfte ein Auftragszeichner seine Preise angeben mit * und dort, bei * schreiben
"Preise zzgl. Versandkostenpauschale"?

Oder, da er keine MwSt. auf der Rechnung ausweisen darf (wegen §19 UstG Kleinunternehmerregelung), wäre es besser, wenn er schreiben würde
"ENDPreise zzgl. Versandkostenpauschale"?? Oder wäre das END-Preise rechtlich bedenklich?

Er könnte ja nicht schreiben "Preise inkl. MwSt.", weil er ja eben keine auf der Rechnung ausweisen dürfte?!?!

Oder wäre es möglich, vorher beim Bestellablauf zu schreiben
"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zuzüglich Versand- und Verpackungskosten" + "Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen"????

Könnte der Verdacht bestehen, dass die beiden letzten Sätze rechtlich korrekt wären?

Dankeschön!
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 13:37
V.I.P.
 
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AW: Preisgestaltung

Zitat:
Zitat von annawittels Beitrag anzeigen
Oder, da er keine MwSt. auf der Rechnung ausweisen darf (wegen §19 UstG Kleinunternehmerregelung), wäre es besser, wenn er schreiben würde
"ENDPreise zzgl. Versandkostenpauschale"?? Oder wäre das END-Preise rechtlich bedenklich?

Er könnte ja nicht schreiben "Preise inkl. MwSt.", weil er ja eben keine auf der Rechnung ausweisen dürfte?!?!

Oder wäre es möglich, vorher beim Bestellablauf zu schreiben
"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zuzüglich Versand- und Verpackungskosten" + "Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen"????
Hängt davon ab, an wen sich das Angebot richtet. Beim Angebot an Verbraucher müssen Endpreise inkl. USt genannt werden, beim Angebot an Unternehmer können Nettopreise ohne USt genannt werden.

Zitat:
Könnte der Verdacht bestehen, dass die beiden letzten Sätze rechtlich korrekt wären?
Beim letzten Satz sehe ich nicht, warum der von irgendwem beanstandet werden könnte.

(Wurde eigentlich schon die Frage entschieden, ob eine große Elektronik-Markt-Kette in der Folge ihrer Werbekampagne "Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer!" verpflichtet ist, dem Kunden eine Rechnung "netto, ohne USt" auszustellen?)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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