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Preisauszeichnung, Pflicht?

Dies ist eine Diskussion zu Preisauszeichnung, Pflicht? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 03.04.2009, 09:03
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Preisauszeichnung, Pflicht?

Hallo Ihr Lieben,

bin neu hier, vor lauter Beachtung der regeln trau ich mir schon keine frage zu stellen

ich Versuchs mal:

also, egal wo, egal wann, egal wer hat in seinem Schaufenster die Ware nicht Preislich ausgezeichnet, vielleicht zur Sicherheit weil es teuer sein kann und nicht das falsche Publikum anziehen will. darf er/sie das? Und gibt es evtl ausnahmen? hab gehört das es nicht erlaubt ist aber das war 2005.

Liebe grüsse irgendwer, irgendwo...
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Alt 03.04.2009, 09:54
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AW: Preisauszeichnung, Pflicht?

Woher willst du wissen dass es "Ware" ist? Es könnte ja auch reine Dekoration sein, die gar nicht zum Verkauf angeboten wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2009, 14:32
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AW: Preisauszeichnung, Pflicht?

hallo Teto,

es handelt sich um schmuck, ist bestimmt keine deko :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 03.04.2009, 20:34
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AW: Preisauszeichnung, Pflicht?

Hallo,

Zitat:
Zitat von Edel-schmied
es handelt sich um schmuck, ist bestimmt keine deko :-)
Aber der Verkäufer könnte jederzeit behaupten dass es nur Deko oder unverkäufliche Muster sind. Unabhängig davon habe ich noch nie von einer Preisauszeichnungs-Pflicht im Schaufenster gehört. Es gibt ja auch Waren, bei denen der Preis gar nicht angegeben wird, weil er Verhandlungssache ist.

teto
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  #5 (permalink)  
Alt 04.04.2009, 08:28
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AW: Preisauszeichnung, Pflicht?

Stimmt, so gesehen sind die teuren Stücke deko und Kunststücke die den günstigen schmuck hervorheben sollen und wenn jemand die deko kaufen möchte ist es verhandlungssache und die muss nicht ausgezeichnet werden... es kommt immer darauf an wie man es sieht, super Danke teto....

Ein bekannter hat mal ärger bekommen, und musste zahlen...
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  #6 (permalink)  
Alt 07.04.2009, 01:11
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AW: Preisauszeichnung, Pflicht?

Zitat:
Zitat von Edel-schmied
X hat in seinem Schaufenster die Ware nicht Preislich ausgezeichnet, darf er/sie das?
Nein.

§ 4 Absatz 1 Preisangabenverordnung ( PAngV )
"Waren, die in Schaufenstern, Schaukästen, innerhalb oder außerhalb des Verkaufsraumes auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt werden, und Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, sind durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen."
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__4.html


"Für etliche Bremer Einzelhandelsgeschäfte begann das Jahr 2009 mit unangenehmer Post von der Verbraucherzentrale.

Immerhin 99 Unternehmen wurden abgemahnt und kräftig zur Kasse gebeten. Die "Kontrolleure" hatten sich dieses Mal ausschließlich auf die Preisauszeichnung in den Schaufenstern konzentriert und stellten dabei in vielen Fällen Mängel fest.

Die 99 abgemahnten Unternehmen hatten entweder nur einen geringen Teil ihrer Produkte im Schaufenster oder sogar gar keine preislich ausgezeichnet. Um Ausreden waren die Einzelhändler nicht verlegen. Einige Beispiele: "Das ist gar nicht mein Laden ..." "Ihr seid gar nicht zur Abmahnung befugt ..." "Das ist alles nur Dekoration ...".

(...)

Zur Information fassen wir nachfolgend einmal zusammen, was der Gesetzgeber in Sachen Preisauszeichnung fordert.

Warenin Schaufenstern und auf Verkaufsständen sowie Waren, die vom Kunden entnommen werden können, müssen mit Preisschildern versehen werden.
http://www.blumengrossmarkt-hh.de/fr...zeichnung.aspx

11
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  #7 (permalink)  
Alt 07.04.2009, 07:28
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AW: Preisauszeichnung, Pflicht?

Aha, danke für deine Bemühung. da sollte man wohl aufpassen versuche evtl. im schmuckbereich eine ausnehme zu finden.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.04.2009, 16:10
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AW: Preisauszeichnung, Pflicht?

"Das ist alles nur Dekoration ..." finde ich eine charmante Argumentation. Denn: Deko braucht in der Tat keine Preisauszeichnung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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