Dies ist eine Diskussion zu Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten einmal angenommen, jemand würde eine Homepage aufbauen und für Interessenten gegen geringes Entgeld im privaten Rahmen, Grafiken erstellen. Die Homepage dient als Anlaufstelle. Einen Header, E-Book Cover, DVD Cover von privaten Anlässen und solche Sachen eben würden dann erstellt werden. Sagen wir mal als Beispiel eine wunschgrafik würde mit 50,- berechnet werden. Der Zulauf wäre am anfang zunächst klein, später wenn das erfolgreich laufen würde, dann eben erst ein Gewerbe anmelden. Und nehmen wir einmal an, die Person die dieses macht, hat kein Grafikdesign studiert, ist aber sehr talentiert und kann fast alles nach Wunsch mit z.B. Photoshop erstellen. Wäre das überhaupt gesetzlich erlaubt? (z.B. man hat nur 2-3 Kunden im Monat) Ich persönliche sehe das eher so, da dies im kleinen privaten Rahmen sich abspielt und die Homepage zwar öffentlich ist, aber nur zugänglich wer die Adresse kennt, da daeran nichts weiter verwerfliches wäre, muss man ja sagen ist ja in Deutschland teilweise schon so, das man sich um alle in Sachen Geld Gedanken machen muss, nicht in einem Straftatbestand rein läuft, wenn z.B. kein Gewerbe vorliegt, wobei das ja nun wirklich um ein geringes Einkommen geht, das noch weit unter einem Mini-Job in diesem Beispiel iegen würde. Zumal kaum nachvollziehbar, da auf dieser Basis sich privat geinigt wird. Ich will da keine Tips haben um etwas gesetzliches (wie Steuerrecht & Gewerberecht) zu umgehen, sondern nur dabei wissen, damit man nichts falsches machen könnte. Man erbringt quasi eine Leistung, die man mit einer Aufwandsentschädigung vergleichen könnte, wie als wenn man den Nachbarn sein Auto wäscht und dafür etwas annimmt. Das würde mich mal interessieren, wie da die Gesetzlage dazu wäre, man findet in diesem spieziellem Fall im Netz dazu nichts. Freue mich auf rege Antworten. Danke Beste Grüsse |
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| AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten Zitat:
Gut, aber ansonsten habe ich mir das fast gedacht, das man da nur Ärger zu erwarten hätte. Danke für die Antwort. Zitat:
Egal |
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| AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten Jo, Oliver hat völlig recht. Kleingewerbe anmelden!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten Zitat:
Für den Profi Bereich ist Photoshop natürlich unumgäglich. Ich kann mir auch nichts anderes vorstellen, davon mal absegehn....*gg* Kommt aber immer darauf an, was man damit machen will. Bei einigen Sachen geht es auch mit kostenlosen Fotoprogrammen: Klick Oftmals liegt der Scannersoftware auch schon ein relativ gutes Fotoprogramm mit anbei wie z.B von Ulead usw. Doch auch Photoshop ist nicht immer ein Allheilmittel, z.B. für Werbepräsentationen sind bestimmte 3D Anwendungsprogramme ergänzend auch ganz wichtig, wie z.B. Insofta Cover Commander und Xara 3D. Genau genommen kommt da noch vielmehr zusammen als nur Photoshop. Für den bescheidenen Geldbeutel ist aber Gimp besser als gar kein Fotoprogramm. Um damit Geld zu verdienen schaut es sicher dann bissel anders aus.Yoh...also Kleingewerbe in so einem Fall anmelden, damit ist meine Frage dann beantwortet ich danke euch beiden. |
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| AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten Ich wäre immer vorsichtig, wenn etwas "gegen Entgelt" angeboten wird, egal wie gering das ist. Schließlich kann es ja auch ein günstigr Preis zum Werben von Kunden sein. Aber ein Gewerbe anmelden? Warum denn? Wenn man als Designer tätig ist, kann man das auch in Ausübung eines freien Berufes tun. Dann geht man nur zum Finanzamt und meldet eine freiberufliche Tätigkeit (Künstler, Designer, Fotodesigner,...) an und muss nur sein Einkommen und seinen Umsatz erklären, nicht jedoch die Gewerbesteuer. Zudem kann man legal Verlust fahren und ist nicht an die Gewinnerzielungsabsicht von Gewerbetreibenden gebunden. Tipp: Bei ver.di gibt es einen "Ratgeber Freie Berufe", den Mitglieder für 5 EUR kaufen können. (Zumindest war das vor kurzem noch der Mitgleiderpreis. Nichtmitgliederpreis ist teurer, aber man hat ja vielleicht einen Gewerkschaftler im Bekanntenkreis) Der Ratgeber hat mir für meine ersten freiberuflichen Schritte damals während des Studiums echt geholfen! Unabhängig von gewerblich oder freiberuflich: Man kann sich dann auch überlegen, ob man die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen will. Vorteil ist, dass man keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss (brutto=netto und nix muss zum FA abgeführt werden, abgesehen von der Einkommensteuer). Dann kann man aber auch keine Vorsteuer ziehen, also bei den eigenen Ausgaben zahlt man nach wie vor brutto und bekommt die Steuer nicht vom FA erstattet. Grundregel: hat man viele Anfangsinvestitionen, dann sollte man nicht die Reglung in Anspruch nehmen. Will man weniger Aufwand bei Rechnungslegung und so oder macht man dagegen aus Luft sein Geld, dann hilft die Reglung schon. Aber jeder Einzelfall ist getrennt zu bewerten.
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
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| AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbiete Zitat:
Ich will und kann hier keine komplette Beratung machen, dafür gibt s mehr oder weniger gut zu bezahlende Anlaufstellen. Daher hier nur ein paar Gedankensplitter. Zitat:
Zitat:
Da hilft aber wirklich nur eine individuelle Beratung. Denn das hier waren eben nur ein paar Ansätze und Anstöße.
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
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| AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbiete Wo, hm... 1. Alternative: Meine Kanzlei.... *quittungsblock-mit-platz-fuer-viele-Ziffern-raussuchend* 2.-X. Alternative: Gründungsberatungen, die meist von Gründerzentren, Wirtschaftsintiativen etc angeboten werden. Einfach mal nachfragen bei: Arbeitsamt, den IHK's, Handwerkskammern, städtischer Wirtschaftsförderung,...
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| AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbiete Zitat:
Ansonsten... Ich meine... sowohl dem Finanzamt als auch der Gewerbebehörde ist das eher egal, das Finanzamt will seine Steuern, und die Gewerbebehörde prüft nicht, ob jemand schon vorher gewerblich tätig war. Wie auch? Solange man also nicht vor seiner Gewerbeanmeldung / Finanzamtsanmeldung von den zuständigen Stellen "entdeckt" wird... Grundsätzlich ist es aber so, daß man erst ein Gewerbe anmeldet (und Finanzamt etc.pp.) und dann anfängt, es auszuüben. Macht es anders herum, kann das zu Stress führen. Handelt es sich um ein paar Wochen oder ein paar Monate, wird sich der Stress in mäßigen Grenzen halten. Um so lauter man die Werbetrommel rührt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, daß einer drüber stolpert. ________________________________________________ Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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