Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten

Dies ist eine Diskussion zu Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2008, 22:32
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 87
Keine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten

Hallo,

einmal angenommen, jemand würde eine Homepage aufbauen und für Interessenten gegen geringes Entgeld im privaten Rahmen, Grafiken erstellen. Die Homepage dient als Anlaufstelle.
Einen Header, E-Book Cover, DVD Cover von privaten Anlässen und solche Sachen eben würden dann erstellt werden.

Sagen wir mal als Beispiel eine wunschgrafik würde mit 50,- berechnet werden. Der Zulauf wäre am anfang zunächst klein, später wenn das erfolgreich laufen würde, dann eben erst ein Gewerbe anmelden.

Und nehmen wir einmal an, die Person die dieses macht, hat kein Grafikdesign studiert, ist aber sehr talentiert und kann fast alles nach Wunsch mit z.B. Photoshop erstellen. Wäre das überhaupt gesetzlich erlaubt? (z.B. man hat nur 2-3 Kunden im Monat)

Ich persönliche sehe das eher so, da dies im kleinen privaten Rahmen sich abspielt und die Homepage zwar öffentlich ist, aber nur zugänglich wer die Adresse kennt, da daeran nichts weiter verwerfliches wäre, muss man ja sagen ist ja in Deutschland teilweise schon so, das man sich um alle in Sachen Geld Gedanken machen muss, nicht in einem Straftatbestand rein läuft, wenn z.B. kein Gewerbe vorliegt, wobei das ja nun wirklich um ein geringes Einkommen geht, das noch weit unter einem Mini-Job in diesem Beispiel iegen würde. Zumal kaum nachvollziehbar, da auf dieser Basis sich privat geinigt wird.

Ich will da keine Tips haben um etwas gesetzliches (wie Steuerrecht & Gewerberecht) zu umgehen, sondern nur dabei wissen, damit man nichts falsches machen könnte. Man erbringt quasi eine Leistung, die man mit einer Aufwandsentschädigung vergleichen könnte, wie als wenn man den Nachbarn sein Auto wäscht und dafür etwas annimmt.

Das würde mich mal interessieren, wie da die Gesetzlage dazu wäre, man findet in diesem spieziellem Fall im Netz dazu nichts.

Freue mich auf rege Antworten. Danke

Beste Grüsse
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2008, 03:51
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 87
Keine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten

Zitat:
Übrigens: wenn ich mir die Kosten einer lizensierten Software (PS) so anschaue (>1000€) dann frage ich mich, warum der Hobbygrafiker draufzahlen will
Naja nun, wenn man z.B. von privat eine legale Version von z.B. Photoshop CS günstig erworben hat, weil der Verkäufer sich CS2 mal gekauft hat (gibt ja schon CS3, könnte´man zu sowas kommen. Ist ja logisch, gesetz dem Fall, das jemand per Hobby damit gelernt haben muss. Wie du schon geschrieben hast, "Hobby" das setzt vorraus, das man damit gelernt hat, und diese Software ob ein Einkomen im Auge oder nicht, man schon längst ohnehin im Besitz hätte. Ist auch müßig über Software dabei zu diskutieren, da dies völlig an meiner Frage vorbei geht. Gibt schon recht professionele Foto-Software die fast Photoshop ebenbürtig ist, die sogar völlig kostenlos ist, das nur am Rande. Das liebe ich immer an Fragen in Foren stellen....Lol..erstmal den Wurm dehnen, bis zum Ziel.

Gut, aber ansonsten habe ich mir das fast gedacht, das man da nur Ärger zu erwarten hätte. Danke für die Antwort.

Zitat:
Ansonsten: Urheberrechtsverletzung.
Das habe ich leider jetzt nicht verstanden, was damit gemeint war. Egal
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2008, 12:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten

Jo, Oliver hat völlig recht. Kleingewerbe anmelden!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2008, 16:02
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 87
Keine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cityman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten

Zitat:
Die Frage wegen der Software war rein aus Interesse, weil ich weiß wie teuer das ist. Mich würde auch unheimlich interessieren, welche Software dem Marktführer beinahe ebenbürtig und dabei noch umsonst sein soll. Etwa G***? Beinahe ebenbürtig.... sicher nicht, wenn man professionell arbeitet. Von der Anwenderfreundlichkeit mal ganz zu schweigen. Auch nicht mit G***shop-Plugin. Aber das nur am Rande.
@Oliverk71

Für den Profi Bereich ist Photoshop natürlich unumgäglich. Ich kann mir auch nichts anderes vorstellen, davon mal absegehn....*gg*
Kommt aber immer darauf an, was man damit machen will. Bei einigen Sachen geht es auch mit kostenlosen Fotoprogrammen:

Klick

Oftmals liegt der Scannersoftware auch schon ein relativ gutes Fotoprogramm mit anbei wie z.B von Ulead usw.

Doch auch Photoshop ist nicht immer ein Allheilmittel, z.B. für Werbepräsentationen sind bestimmte 3D Anwendungsprogramme ergänzend auch ganz wichtig, wie z.B. Insofta Cover Commander und Xara 3D. Genau genommen kommt da noch vielmehr zusammen als nur Photoshop.

Für den bescheidenen Geldbeutel ist aber Gimp besser als gar kein Fotoprogramm. Um damit Geld zu verdienen schaut es sicher dann bissel anders aus.

Yoh...also Kleingewerbe in so einem Fall anmelden, damit ist meine Frage dann beantwortet ich danke euch beiden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 10:25
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 96
100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbieten

Ich wäre immer vorsichtig, wenn etwas "gegen Entgelt" angeboten wird, egal wie gering das ist. Schließlich kann es ja auch ein günstigr Preis zum Werben von Kunden sein.

Aber ein Gewerbe anmelden? Warum denn? Wenn man als Designer tätig ist, kann man das auch in Ausübung eines freien Berufes tun. Dann geht man nur zum Finanzamt und meldet eine freiberufliche Tätigkeit (Künstler, Designer, Fotodesigner,...) an und muss nur sein Einkommen und seinen Umsatz erklären, nicht jedoch die Gewerbesteuer. Zudem kann man legal Verlust fahren und ist nicht an die Gewinnerzielungsabsicht von Gewerbetreibenden gebunden.

Tipp: Bei ver.di gibt es einen "Ratgeber Freie Berufe", den Mitglieder für 5 EUR kaufen können. (Zumindest war das vor kurzem noch der Mitgleiderpreis. Nichtmitgliederpreis ist teurer, aber man hat ja vielleicht einen Gewerkschaftler im Bekanntenkreis) Der Ratgeber hat mir für meine ersten freiberuflichen Schritte damals während des Studiums echt geholfen!

Unabhängig von gewerblich oder freiberuflich:
Man kann sich dann auch überlegen, ob man die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen will. Vorteil ist, dass man keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss (brutto=netto und nix muss zum FA abgeführt werden, abgesehen von der Einkommensteuer). Dann kann man aber auch keine Vorsteuer ziehen, also bei den eigenen Ausgaben zahlt man nach wie vor brutto und bekommt die Steuer nicht vom FA erstattet.
Grundregel: hat man viele Anfangsinvestitionen, dann sollte man nicht die Reglung in Anspruch nehmen. Will man weniger Aufwand bei Rechnungslegung und so oder macht man dagegen aus Luft sein Geld, dann hilft die Reglung schon. Aber jeder Einzelfall ist getrennt zu bewerten.
__________________
Rechtsanwalt Hendrik Peters
Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)!
Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 20:33
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 96
100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbiete

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Sehe ich das soweit richtig?
Nicht ganz. ;o)

Ich will und kann hier keine komplette Beratung machen, dafür gibt s mehr oder weniger gut zu bezahlende Anlaufstellen. Daher hier nur ein paar Gedankensplitter.
Zitat:
Zitat von Oliverk71
...als Fotograf bzw Fotodesigner (nebenberuflich) selbständig... überlegt auch, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen um sich Fotograf schimpfen zu dürfen...
Hier mischen sich verschiedene Fragen. Einmal ob Freiberufler oder Handwerker. Ich persönlich finde es gerade gut, NICHT in einer Kammer Zwangsmitglied zu sein, mit all den schönen Abgaben und so. Aber wer das mag, kann das machen. Ich mag da eher die Freiheiten des Freiberuflers, der auch keine Gewerbesteuer zahlen muss. Man muss zwar dann aufpassen, nicht durch irgendwelche Sachen als Dienstleister/Handwerker eingestuft zu werden, um dann doch noch "zahlendes Mitglied" zu werden, aber das ist zu meistern. Natürlich ist ein Titel "Fotograf" werbewirksamer als "aus steuerlichen Gründen nur Fotodesigner".


Zitat:
Zitat von Oliverk71
relativ hohe Anfangsinvestitionen...zunächst kaum Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit machen wird, er aber auf der anderen Seite Einkommenssteuer zahlt, kommt für X die Kleinunternehmerregelung wohl nicht in Frage, ebensowenig wie der Freiberuflerstatus. X kommt also nicht drumherum die kompliziertere Buchhaltung eines Gewerbetreibenden zu führen, will er Einkommens- und Umsatzsteuer zusammen veranlagen.
Hohe Anfangsinvestitionen sprechen für mich eher gegen die Kleinunternehmerreglung. Und man kann auch in den jeweiligen (untechnisch) "Einkommenssparten" Verluste haben. Eventuell reicht das dann sogar für einen so hohen rechnerischen Verlust, so dass man den in nächste Jahr übertragen kann. Und dabei ist es eben EGAL, ob man nun Freiberufler ist oder Gewerbetreibender oder Handwerker. Ok, der eine hat mehr Abgaben aufm Buckel als der andere, aber an sich ist das egal. ;o)

Da hilft aber wirklich nur eine individuelle Beratung. Denn das hier waren eben nur ein paar Ansätze und Anstöße.
__________________
Rechtsanwalt Hendrik Peters
Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)!
Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 22:20
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 96
100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (96 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbiete

Wo, hm...

1. Alternative: Meine Kanzlei.... *quittungsblock-mit-platz-fuer-viele-Ziffern-raussuchend*
2.-X. Alternative: Gründungsberatungen, die meist von Gründerzentren, Wirtschaftsintiativen etc angeboten werden. Einfach mal nachfragen bei: Arbeitsamt, den IHK's, Handwerkskammern, städtischer Wirtschaftsförderung,...
__________________
Rechtsanwalt Hendrik Peters
Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)!
Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.06.2008, 02:36
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Per Homepage nichtgewerbliche Grafikdesign-Arbeiten für geringes Entgelt anbiete

Zitat:
Zitat von Cityman
einmal angenommen, jemand würde eine Homepage aufbauen und für Interessenten gegen geringes Entgeld im privaten Rahmen, Grafiken erstellen. Die Homepage dient als Anlaufstelle.
Einen Header, E-Book Cover, DVD Cover von privaten Anlässen und solche Sachen eben würden dann erstellt werden.

Sagen wir mal als Beispiel eine wunschgrafik würde mit 50,- berechnet werden. Der Zulauf wäre am anfang zunächst klein, später wenn das erfolgreich laufen würde, dann eben erst ein Gewerbe anmelden.

Und nehmen wir einmal an, die Person die dieses macht, hat kein Grafikdesign studiert, ist aber sehr talentiert und kann fast alles nach Wunsch mit z.B. Photoshop erstellen. Wäre das überhaupt gesetzlich erlaubt? (z.B. man hat nur 2-3 Kunden im Monat)
Was sollte daran nicht erlaubt sein? (An der Tätigkeit als solcher...)

Ansonsten...

Ich meine... sowohl dem Finanzamt als auch der Gewerbebehörde ist das eher egal, das Finanzamt will seine Steuern, und die Gewerbebehörde prüft nicht, ob jemand schon vorher gewerblich tätig war. Wie auch?

Solange man also nicht vor seiner Gewerbeanmeldung / Finanzamtsanmeldung von den zuständigen Stellen "entdeckt" wird...

Grundsätzlich ist es aber so, daß man erst ein Gewerbe anmeldet (und Finanzamt etc.pp.) und dann anfängt, es auszuüben. Macht es anders herum, kann das zu Stress führen. Handelt es sich um ein paar Wochen oder ein paar Monate, wird sich der Stress in mäßigen Grenzen halten.

Um so lauter man die Werbetrommel rührt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, daß einer drüber stolpert.


________________________________________________
Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Geringes Einkommen - Sozialleistungen? Sozialrecht 17.03.2010 08:09
Geringes Einkommen - steuertechnisch anzugeben? Steuerrecht 17.05.2008 17:08
Anbieten von Abzügen gegen Entgelt ohne Einwilligung Urheberrecht 21.06.2006 21:46
Stilvorlagen #2 - Erfolgreiche Vortragsreihe zu zeitgenössischem Grafikdesign an der Armgartstraße (HAW Hamburg) wird fortgesetzt. Nachrichten: Wissenschaft 17.05.2006 16:00
Stilvorlagen #2 - Erfolgreiche Vortragsreihe zu zeitgenössischem Grafikdesign an der Armgartstraße (HAW Hamburg) wird fortgesetzt. Nachrichten: Wissenschaft 04.04.2006 14:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wettbewerbsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN