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Naturalrabatt als Bestechung?

Dies ist eine Diskussion zu Naturalrabatt als Bestechung? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 12.12.2009, 19:37
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Naturalrabatt als Bestechung?

Hallo bin neu im Forum, aber ich versuche mich nach bestem Gewissen an die Forumsregeln zu halten. Falls etwas nicht Fachgerecht sein sollte, korriegiert mich bitte.

Angenommen die fiktive Firma A erhält Warenlieferungen von verschiedenen Zulieferern.

Wass wenn die Firma A jetzt einen Zulieferer bevorzugen würde, da dieser Naturalrabatt gewährt bei einem abgenommenen Warenwert von 2000€.
Dieser Naturalrabatt würde in Form eines Sachwertes (Fernsehr, Eintrittskarten o.ä.) ausgezahlt, nicht in Ware.
Diese Sachwerte würden dann von Firma A widerum verlost an deren Kunden.

Und wenn nun Firma A aber diesen Sachwert/Naturalrabatt nicht offiziell herausgibt, sondern dieser Sachwert/Naturalrabatt an privatpersonen der Firma A geht um somit ein besseres Verhältnis zwischen Zulieferer und Firma A aufzubauen?

Läge hier ein Rechtsverstoß vor?

Gruß Kuhnt
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 19:39
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AW: Naturalrabatt als Bestechung?

Zitat:
Zitat von kuhnt
Hallo bin neu im Forum, aber ich versuche mich nach bestem Gewissen an die Forumsregeln zu halten. Falls etwas nicht Fachgerecht sein sollte, korriegiert mich bitte.

Angenommen die fiktive Firma A erhält Warenlieferungen von verschiedenen Zulieferern.

Wass wenn die Firma A jetzt einen Zulieferer bevorzugen würde, da dieser Naturalrabatt gewährt bei einem abgenommenen Warenwert von 2000€.
Dieser Naturalrabatt würde in Form eines Sachwertes (Fernsehr, Eintrittskarten o.ä.) ausgezahlt, nicht in Ware.
Diese Sachwerte würden dann von Firma A widerum verlost an deren Kunden.

Und wenn nun Firma A aber diesen Sachwert/Naturalrabatt nicht offiziell herausgibt, sondern dieser Sachwert/Naturalrabatt an privatpersonen der Firma A geht um somit ein besseres Verhältnis zwischen Zulieferer und Firma A aufzubauen?

Läge hier ein Rechtsverstoß vor?

Gruß Kuhnt
Ich bin mir sehr unsicher, aber ich denke im zweiten Fall kann man zu einer Strafbarkeit nach § 299 Abs. 1 StGB kommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 17:12
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AW: Naturalrabatt als Bestechung?

Zitat:
Zitat von Clown
Ich bin mir sehr unsicher, aber ich denke im zweiten Fall kann man zu einer Strafbarkeit nach § 299 Abs. 1 StGB kommen.
Okay das sieht schon sehr gut aus. Danke dafür. Will mir das noch jemand mit einer vielleicht 2. unsicheren Meinung bestätigen ?

2 mal unsicher ergäbe eben halb unsicher
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