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Müssen Spamversender abgemahnt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Müssen Spamversender abgemahnt werden? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2010, 11:51
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Müssen Spamversender abgemahnt werden?

Wenn ein Geschäftsmann penetranten, weil unverlangten Werbe-Mails und Werbe-Faxe ausgesetzt wäre und er dagegen etwas unternehmen wollte, hätte es dann eine rechtliche Bedeutung, wenn er (anonym und ggf. unter Verwendung einer temporären Mailadresse, um den Versendern keine zusätzlichen Kontaktdaten zu bieten) den Versender anschreibt und unter Nennung der Mailadresse bzw. der Faxnummer zur Unterlassung des Versendens von Werbung an ihn aufforderte?
Wie hätte der Geschäftsmann ggf. zu dokumentieren, dass er penetrante und gesetzeswidrige Werbung erhielte?

Wäre es möglich, an ganz hartnäckige Versender von Fax-Spams Schadenersatzforderungen wegen vergeudeten Faxpapiers/Zeitaufwandes zur Beseitung der Spamnachrichten zu stellen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2010, 00:08
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AW: Müssen Spamversender abgemahnt werden?

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay Beitrag anzeigen
Wäre es möglich, an ganz hartnäckige Versender von Fax-Spams Schadenersatzforderungen wegen vergeudeten Faxpapiers/Zeitaufwandes zur Beseitung der Spamnachrichten zu stellen?
a) Die Vergeudung des Faxpapiers

Wenn man den Empfänger unerbetener Werbe-Faxe im Umfang seines nutzlos bedruckten Fax-Papiers für "geschädigt" halten wollte - dann liegt es nicht fern, über eine STRAFBARKEIT des Fax-Versenders wegen Sachbeschädigung nachzudenken.

Siehe dazu die Meinung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, wonach sich ein massenhafter Fax-Spammer nicht wegen Sachbeschädigung strafbar mache:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20020037.htm

Siehe die Anmerkung dazu hier:

Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Telefaxübermittlung von Werbung
http://www.jurpc.de/aufsatz/20020045.htm

b) Schadenersatzforderungen wegen ... Zeitaufwandes zur Beseitung der Spamnachrichten

Man könnte wohl problemlos begründen, daß sich ein Fax-Spammer dem unverlangten Empfänger gegenüber schadensersatzpflichtig machen würde. Allerdings wird als zu ersetzender Schaden in aller Regel nicht der "Wert" der durch die Befassung mit dem Fax-Spam "verschwendeten" Zeit anerkannt.

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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2010, 09:23
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AW: Müssen Spamversender abgemahnt werden?

Vielen Dank aus Bruchsal.
Und was ist mit dem ersten Teil meiner Frage? Wäre es rechtlich gesehen erforderlich, vor einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das UWG den Spammer abzumahnen, bzw. zur Unterlassung aufzufordern?
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